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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    habe da so was leuten hören das ein wiederholltes schuljahr als wartesemester gilt
    ..oder irgendwie anderweitig vorteile bringt wenn es um einen studienplatz geht!

    ist da was wahres dran??



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  2. #2
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    öööhm
    Nicht wirklich


    Wäre mior zumindest sehr neu ud verstehen könnt ichs auch nicht.
    Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau rausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt.

    Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist.

    -Douglas Adams-



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  3. #3
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    habe da so was leuten hören das ein wiederholltes schuljahr als wartesemester gilt
    ... definitiv falsch ... wartesemester werden erst nach dem abitur gezählt ... hehe sonst ein weiterer studienplatzhammer: ich drehe ein paar extrarunden ... und die zvs belohnt mich auch noch dafür

    mfg morgoth



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  4. #4
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    Original geschrieben von morgoth
    hehe sonst ein weiterer studienplatzhammer: ich drehe ein paar extrarunden ... und die zvs belohnt mich auch noch dafür
    Dachte ich mir auch so, aber der ZVS traue ich ja (fast) alles zu
    Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau rausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt.

    Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist.

    -Douglas Adams-



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  5. #5
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    Ich glaube, wenn man nachweisen kann, dass man z.B. aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr wiederholen musste kann man so was wie einen Nachteilsausgleichantrag (heißt das so?) stellen, aber ob der bewilligt wird steht in den Sternen.



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