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  1. #56
    Gold Mitglied Avatar von Haematopoesie
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    In erster Linie kommt es ja auf die WS an. Falls es bei 14 bleibt hast du natürlich bessere Chancen als ein anderer, vorausgesetzt die haben nicht ähnliche/gleichwertige Vorraussetzungen.



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  2. #57
    Diamanten Mitglied Avatar von PrinzessinAmygdala
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    Zitat Zitat von medizin2017 Beitrag anzeigen
    Wo steht es das im SS nur 482 Plätze vorhanden sind? Gibt es einen Link dazu?
    Wenn im SS nur 482 Plätze gibt und Ich noch 416 Leute vor mir habe, dann wären es noch 66 Plätze frei.. Kommen tatsächlich so viele im SS noch dazu/bzw. wollen einen Platz haben?

    Wie ist es mit SK2 hat man da mehr Chancen einen Platz zu bekommen? DN 1,9 zum SS 14 WS.

    Danke im Voraus
    Ja, gibt es: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=4906
    Demnach gab es im SS16 insgesamt 1654 Plätze. Wenn 20% davon an Warter gehen, kannst du dir die Summe grob ausrechnen. Den genauen Grenzrang findest du auf deinem Ablehnungsbescheid vom SS16.



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  3. #58
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Blume24 Beitrag anzeigen
    Ich kann, bzw. will es mir nicht vorstellen. Immerhin sind Leute, die vor 4, 5 Jahren Abi gemacht haben vom damaligen Status quo ausgegangen. Also natürlich mit der Möglichkeit, dass die Wartezeit sich erhöht, aber dass man eben bei entsprechenden Wartesemestern auf jedenfall einen Studienplatz bekommt.

    Von dem her gehe ich, wie andere bereits geschrieben haben, ebenfalls von einer Übergangsregelung aus. Wie das alles dann genau aussieht, keine Ahnung.
    In anderen Threads hier ist ja zu lesen, dass es eventuell bereits zum WS 18/19 mit der Umstellung auf Bewerbungs- statt Wartesemester eine Änderung gibt. Zum Einen schreibt das die Uni Hamburg, zum anderen ist das in einem Dokument zu lesen was im Thread "Wichtiges rund ums Thema Wartezeit" verlinkt ist.
    Hallo,
    ich habe letztes Jahr mit dem Gedanken gespielt mich einzuklagen und mich diesbezüglich an eine Anwaltskanzlei gewandt.

    Die Anwältin hatte mir erzählt, das (Angaben ohne Gewähr) zum Jahre 2020 die Reform kommt und das ab dann nur noch die Semester zählen sollen in welchen man sich beworben hat. (was ich persönlich sehr gut finde).

    Für alle die bis zu dieser Zeit gewartet haben, sollen die Semester zwischen Abi und dem aktuellen Wartezeit-stand voll angerechnet werden (also auch wenn man sich nicht beworben hat).

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es anders kommt. Es wäre ja sonst absolut unfair.



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  4. #59
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Zitat Zitat von Hämatopoesie Beitrag anzeigen
    Im WS gibt es 2091 Plätze, richtig?
    Wie kommt man denn dann auf die Vorhersage mit der Zulassung Fürs nächste WS mit einem Rangplatz bis um die 3500?
    Weil etwa 500 Neubeweber jedes WiSe zugelassen werden (Erfahrungsgemäße Schätzung, daher keine Gewähr).
    Daher: bis Platz 2100 ca wird zugelassen, plus 2100 im nächsten Jahr, minus 500 Plätze für Neubeweber, minus 200 Plätze Sicherheitsabstand = Rang 3500



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  5. #60
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Enema Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Die Anwältin hatte mir erzählt, das (Angaben ohne Gewähr) zum Jahre 2020 die Reform kommt und das ab dann nur noch die Semester zählen sollen in welchen man sich beworben hat. (was ich persönlich sehr gut finde).

    Für alle die bis zu dieser Zeit gewartet haben, sollen die Semester zwischen Abi und dem aktuellen Wartezeit-stand voll angerechnet werden (also auch wenn man sich nicht beworben hat).
    Genau so hat mir das die Anwältin auch erzählt! Das wären dann schon mal zwei unabhängige, recht zuverlässige Stimmen, die das gleiche behaupten Außer es war ein und dieselbe Anwältin



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