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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Nachdem ich erst überlegt hatte wegen meiner Krankheitssituation einen Härtefall geltend machen zu wollen, hab ich den Gedanken aufgrund der geringen Erfolgschancen wieder verworfen. In meiner Situation wäre ein Antrag auf Nachteilsausgleich wesentlich sinnvoller. Mit einer auf diesem Wege verbesserten Durchschnittsnote könnte ich doch zum HamNat an der Charité eingeladen werden, was mir momentan mit 1,9 nicht möglich ist. Zusammen mit HamNat und verbesserter Durchschnittsnote hätte ich wiederum gute Chancen auf eine Zulassung. Sofern ich mich informiert habe brauche ich ein fachärztliches Gutachten, sämtliche Schulzeugnisse und ein Schulgutachten, in dem erörtert wird welche konkreten Notenpunkte ohne leistungsmindernden Umstand wieviel besser gewesen wären. Das sollte alles zu machen sein, ich habe denke ich eine gute Position um einen großen Nachteilsausgleich zu erzielen, da ohne meine unbehandelten Erkrankungen ein wesentlich besserer Schnitt zu erwarten gewesen wäre und meine ehemalige Lehrerin wird mir sicher ein wohlwollendes Gutachten schreiben. Ich hoffe, dass ein Notensprung auf mindestens 1,3 möglich ist. Hat jemand vielleicht Erfahrung damit oder kennt jemanden, der auf diesem Wege versucht hat einen Studienplatz zu bekommen?



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  2. #2
    ehem-user-11022019-1151
    Guest
    Wie genau kommst du auf den Schnitt von 1,3!?



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  3. #3
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    Ist nur geschätzt, auf irgendeine Note wird sich meine ehemalige Lehrerin im Gutachten aber trotzdem festlegen müssen. Da meine Krankheiten während der Schulzeit recht schwerwiegend und stark leistungsbeeinträchtigend waren, wäre finde ich auch ein entsprechender Nachteilsausgleich fair. Wenn ich trotz der schwierigen Umstände auf ein 1,9 Abitur gekommen bin, ist es auch nicht so abwegig eine hohe ohne beeinträchtigendes Ereignis zu erwartende Note anzunehmen. Mit dem wohlwollenden Schulgutachten, meinen Zeugnissen und mehreren fachärztlichen Gutachten, die das untermauern stehen die Chancen gar nicht so übel.



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  4. #4
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Das Gutachten einer Lehrerin erfüllt gar nicht die Anforderungen an den Antrag auf Nachteilsausgleich - steht doch extra überall fett drin, dass ein Gutachten der Schule, aber nicht einer einzelnen Lehrkraft vorliegen muss...
    Es muss ja auch die vorgeschlagene Verbesserung für jede Einzelnote begründet werden. Und je größer die Korrektur, desto höher die Anforderungen an das Gutachten. "1,9 sind gut, also ist es nicht abwegig, dass ich ohne Erkrankung besser gewesen wäre, so ca. 1,3" begründet definitiv keinen Nachteilsausgleich. Bei einem nachgewiesenen Leistungsknick sieht das schon anders aus.

    Hast du für deinen Fall mal nach Anlaufstellen an der Uni geschaut? In Hamburg nennt sich das "Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten", die können sicherlich auch Kontakt zu den richtigen Studentengruppen herstellen.



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  5. #5
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    Meine Lehrerin ist auch stellvertretende Schulleiterin also sollte sie das schon in die Wege leiten können. Da ich in den verschiedenen Gutachten eine Reihe schwerwiegender Gründe geltend machen kann, die alle ihrerseits chronische Leiden bzw. Umstände sind, sollte ein Nachteilsausgleich doch gerechtfertigt sein, oder? Es sind auch keine Lapalien in Richtung meine Omi ist gestorben, sondern definitiv alle anerkannte leistungsmildernde Umstände, sodass ich anfangs sogar einen Härtefall angedacht hatte. Ein Leistungsknick wird nicht nachzuweisen sein, weil die Krankheiten und anderen Umstände sich fast über meine gesamte Schulzeit am Gymnasium erstrecken. Mir daraus einen Strick zu drehen, wäre nicht angemessen findest du nicht? Einen sichtbaren Leistungsknick werde ich zwar wegen der Langwierigkeit nicht nachweisen, aber dass sich anerkannte schwer nachteilige Hinderungsgründe, wie in meinem Fall stark negativ auf den Notendurchschnitt auswirken erschließt sich doch von selbst und das wird auch so im Schulgutachten belegt werden. Eine genaue Festlegung ist zwar bei jahrelangen Hinderungsgründen schwierig, aber irgendwo muss man die Note ja setzen. Es würde mich schon schon stark wundern, wenn mein Antrag abgelehnt würde denn es wurden schon Anträge mit weit belangloseren Gründen bewilligt.



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