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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    proposito in taverna mori Avatar von keldor`
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    hallo leute,


    ich hätt eine frage - und zwar will ich meinem pflegepraktikum aus dem weg gehen, indem ich mir meinen zivildienst anrechnen lasse. dazu muss ich sagen dass ich zivi im MKG-OP der uniklinik gemacht hab und mir anschließend gesagt wurde, dies wäre "kein gültiges praktikum" fürs medi-studium (im zivi-büro). warum?
    weil die patientien ja schließlich sediert oder ganz weg wären.
    ok, ich gebe zu, viel konnte ich nicht mit patienten sprechen(außer bei LOC OPs Beruhigung spenden - ImmerhIN ODER?), trotzdem musste ich ständig kotze aufwischen (z.b. beim auschleusen) und berge von fleisch mobilisieren (ich musste mal einen 1000 pfünder bei ner lokalen laser vaporisation halten).. auch nicht toll war die geschichte, ein amputiertes bein aus der chir wegzubringen und der knochen is durch die tüte gespießt. wer musste alles hinterher putzen?
    jaja ich verratsch mich mal wieder, wollte eigtl. nur wissen ob jemand ein tipp hat wie ich das trotzdem einfordern kann! zb. beim BA für Zivildienst?
    ich hätte nun zwar ausreichend zeit für ein "neues" praktikum dank der zvs aber warum alles doppelt und dreifach machen...

    wenn irgendwer ne idee hat, sag bescheid



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  2. #2
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Die ANtwort ist ganz einfach :
    Es gibt Vordrucke für dieses Praktikum, auf denen unter anderem die Paragraphen erwähnt sind, wonach selbiges verlangt wird etc...

    Besorg Dir so einen Vordruck und find einen, der ihn Dir für den betreffenden Zeitraum abstempelt und unterschreibt. Findest Du diesen jemand nicht, schaut´s eher schlecht aus. Aber ich kenn da natürlich nicht alle Tricks, vielleicht hat jemand anders noch einen aufschlußreicheren Tip

    Der Frosch

    P.S. Man kann bei selbigem Praktikum Glück oder Pech haben. Hab meinen Grundwehrdienst in einem SanZentrum der Bundeswehr absolviert. Mein Chef gab mir damals eine Pflegepraktikumstaugliche Bestätigung über 7 Monate mit, obwohl ich damals noch gar nicht wußte, daß ich Medizin studieren würde....also einfach nochmal zu allen verantwortlichen Deiner Zivi Zeit hindackeln und zu kreuze kriechen
    Geändert von Froschkönig (06.10.2003 um 22:33 Uhr)
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  3. #3
    proposito in taverna mori Avatar von keldor`
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    02.09.2003
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    das hört sich ja schon mal nicht schlecht an!
    dann besorg ich mir eben den wisch bei der uni und kriech meiner ex-chefin, die oft als giftspeiender drache auf tagungen der frustrierten sadisten gesehen wurde (als referentin natürlich) , ein letztes mal gehörig in ihren f***** arsch...

    ich brauch den stempel :p



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von RettungsElch
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    nur noch Akad. Lehr-KH
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    AUS IS!!!!
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    Genau. Am besten ist es wahrscheinlich, sich den Stempel bei der PDL (PflegeDienstLeitung) des hauses zu holen, die normalerweise für das Praktikum zuständig ist, da gerade die Pflege immer recht froh ist, dass angehende Mediziner nicht nur die erforderlichen 60 Tage absitzen, sondern "freiwillig" mehr machen.
    Das Formular gibts normalerweise bei den Fachschaften der Uni.
    Das mit dem SanDienstBW find ich übrigens auch sehr praktisch - ich hatte insg. 463 Tage Praktikum - vom Bund, vom RS und von nem Nebenjob nach dem Abi... da hat keiner mehr gemeckert.



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  5. #5
    Back on Stage Avatar von Rico
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    31.01.2002
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    Ich war in einer ähnlichen Situation wie Du, hab auch Zivi im OP gemacht und hab Gott-sei-Dank diesen Wisch vom PDL unterschrieben gekriegt und somit kein Pflegepraktikum mehr machen brauchen.

    Der PDL hat sich erst auch geziert, weil es eben kein Pflegepraktikum war, aber ich hab ihn schließlich überredet weil
    entweder in der AppO oder dem Merkblatt vom LPA stand, daß wenn eine Tätigkeit nur teilweise pflegerisch ist, der Prozentsatz des pflegerischen Anteils auf dem Zeugnis anzugeben ist.

    Wir haben uns dann auf 18% geeinigt und bei den damals noch 13 Monaten Zivi und 2 Monaten Pflegepraktikum hatte ich damit dann genug und war's zufrieden.

    Solche Bescheinigungen mit Prozenten und so muß man dann beim LPA einreichen und prüfen lassen, ob wirklich alles in Ordnung ist.
    Ich hab das während meinem 3. Semester gemacht und dann zu Beginn der Semesterferien dort angerufen, denn wenn es nicht anerkannt hätten, dann hätte ja noch schnell was suchen müssen.
    Dort habe ich das folgende erfahren:

    Wenn man diesen Vordruck unterschrieben hat, dann kriegt man das anerkannt, was auf dem Vordruck steht, denn damit übernimmt die PDL (bzw. der Unterschreiber) die Verantwortung dafür, daß sie Bedingungen des Pflegepraktikums erfüllt sind (sag das bloß nicht der PDL!!! Die unterschreiben sonst nie wieder was!).
    Wenn man den Vordruck nicht hat, dann kann man immer noch sein Zivizeugnis, in dem die Tätigkeit beschrieben ist einreichen, dann beurteilt aber die Dame im LPA, was das taugt.
    Im Fall des OP-Zivis erkennt das LPA BaWü wohl einen Monat an.
    Immerhin.

    Bleibt noch anzumerken, daß es eine Meisterleistung der Bürokratie ist, für ein und die selbe Tätigkeit mit zwei (im Prinzip das gleiche aussagenden) Zeugnissen völlig unterschiedliche Zeiten zu errechnen.
    Respekt.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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