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Ach ja, die GKV ist je nachdem auch noch zu bedienen, falls Du dort Mitglied bist. Hatte ich vergessen. Die PKV interessieren Deine Einkünfte nicht wirklich...
Und wie Sebastian1 schon schrieb: ich halte es für extrem unwahrscheinlich, in der heutigen Zeit (!) mit so einem Antrag bei der DRV durchzukommen. Alleine schon die Tatsache, daß Du in der KH-Haftpflicht mit drin bist, langt IMHO schon, um den Antrag abzuschmettern. Kann sein, daß das früher geklappt hat. Vielleicht auch noch in 2019. Aber dann ist mal ein anderer Sachbearbeiter zuständig, und dann hat sich das ganz fix erledigt. Spätestens aber bei der nächsten Betriebsprüfung. Ein KH, daß sich dieser Problematik immer noch nicht bewußt ist, scheint auch gravierende fachliche Defizite in der Personalabteilung zu haben.
Ich glaube, um den Befreiungsantrag kommt man auch nicht rum, weil spätestens die Buchhaltung nachfragt oder nachfragen muß. Das Geld wird der CA ja nicht aus der Schreibtischschublade nehmen. Und bei der ÄV muß man auf den Formularen doch auch ankreuzen, was mit der DRV ist (kann sich natürlich je nach Bundesland unterscheiden).
Geändert von tarumo (01.03.2019 um 14:46 Uhr)
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"