Die BGW versichert dich nicht mehr, weil du als Notarzt gesetzlich unfallversichert bist (über deinen Auftraggeber).
Was anderes sind Dienste die nicht als "Rettungsdienst" im engeren Sinne gelten. Aber Obacht- da kann sogar sein, dass die neue REgelung zur Sozialversicherungsfreiheit nicht gilt und das Finanzamt will dann auch noch Umsatzsteuer sehen.