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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #86
    Per aspera ad astra Avatar von SkYSkYSkY
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    Im Land zwischen Wald und Meer :-)
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    Also mein KH hat einen Vertrag mit dem anderen KH geschlossen. Ich selbst habe keinen gesonderten Vertrag mit dem anderen KH gemacht. Mein Arbeitgeber leiht mich quasi für Dienste an das andere KH aus, bleibt aber in dem Moment trotzdem mein Arbeitgeber.

    Das Problem ist, dass mir die Personaltante den Vertrag irgendwie nicht schicken will. Wahrscheinlich damit ich nicht sehe, wieviel die abrechnen und was bei mir ankommt, obwohl ich das schon weiß.
    Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da...
    Franz Kafka (1883 - 1924)



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  2. #87
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nein, die Frage ist, ob DU einen gesonderten Vertrag über DIESE DIENSTE mit deinem Haus hast oder ob das irgendwie in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #88
    Per aspera ad astra Avatar von SkYSkYSkY
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    Im Land zwischen Wald und Meer :-)
    Semester:
    feddich
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    Nein, ich habe keinen gesonderten Vertrag über diese Dienste mit meinem Haus geschlossen.
    In meinem Arbeitsvertrag ist das aber auch nicht eindeutig geregelt. Da steht nur (u.A.):

    - Die Untersuchung und Behandlung von Patienten anderer stationärer Einrichtungen, auch fremder Träger, soweit die Untersuchung und Behandlung auf Veranlassung der anderen Einrichtungen in der Abteilung erfolgt [...].
    - hat der Mitarbeiter alle ärztlichen Tätigkeiten zu besorgen, am Krankenhaus und anderen Krankenhäusern, auf Weisung des Chefarztes konsilarisch tätig zu werden [...].

    Das ist alles was zu diesem Thema in meinem Vertrag steht und das trifft ja eigentlich beides auf die Situation nicht zu.
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  4. #89
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Klingt für mich so, als wäre das entsprechend über deinen Vertrag geregelt und daher so okay. Dein Arbeitgeber ist kein anderer, du wirst nur ausgeliehen. Dein AG darf deinen Einsatzort bestimmen.
    Wenn du das aber juristisch genau prüfen lassen möchtest, wende dich mal an den Marburger Bund, der ist da sehr informiert.

    Du hast im Übrigen im WIrklungsbereich des TV-Ä/VKA und angeglichener Tarife (kirichliche Häuser, div. private Träger) einen Anspruch auf eine vollständige und sofortige Kopie deiner Personalakte. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass sich das auch auf einen Rahmenvertrag erstreckt, den dein Haus mit einem anderen Träger geschlossen haben mag.



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  5. #90
    Top Benutzer :)
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Das mit der DRV ist dann so eine Sache: Wenn du einen Befreiungsantrag stellst, wirst du als scheinselbständig eingestuft und das wird [...]

    Cave
    : Dann brauchst du auch eine Absicherung über die Berufsgenossenschaft, die besteht in der Regel nämlich nicht über den AG bei freiberuflichen Tätigkeiten (bei Notärzten ist das seit 2017 anders, aber auch nur da).


    [....]uro/Jahr? Soll nicht blöd klingen, aber bei den üblichen Tarifen bist du da mit einem einzigen Dienst durch....
    Wie funktioniert das mit der Berufsgenossenschaft? Bin ich hierzu verpflichtet?

    edit: erledigt nach Lektüre der folgenden Beiträge
    Geändert von tiw28 (03.03.2019 um 19:11 Uhr)



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