Ärztliche Leistungen sind umsatzsteuerbefreit (wenn du über die Börse fährst gibt es einen Rechnungsvordruck wo unten ein Passus mit dem entsprechenden Paragraphen drin ist). Du zahlst ganz normal Einkommenssteuer.
ABER: Die Finanämter sind seit Neuestem hinter den Umsatzsteuern von Notärzten, die auf Veranstaltungen Dienst tun, her. Ich müste nochmal nachschauen- stand mein ich in "Der Notarzt" ein Artikel darüber. Die Begründung war (wenn ich das richtig verstanden habe) dass die Anwesenheit keine ärztliche Leistung wäre und Veranstaltungen von vorne herein so ausgelegt wären, dass ja nichts passiert.