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Zitat von
Gerri-S
die Haftpflicht wird komplett von der Klinik getragen, so steht es auch im Honorarvertrag, genauso wie dort ausdrücklich die freiberufliche Tätigkeit angegeben wird.
-DRV-Befreiung ja/nein/vielleicht, laut Sebastian1, bei klarer selbstständiger Tätigkeit ja nicht nötig
Die DRV muß die Selbstständigkeit ja absegnen, daher ist es nicht relevant, was im Vertrag vom KH steht. Ob man sich jetzt bei der DRV meldet, war die zweite Frage. Kannst ja mal unter falschen Namen dort anrufen...
Es kann durchaus sein, daß die ÄV die Vorlage eines DRV-Befreiungsbescheides zur Bedingung macht. Wobei man sich natürlich auch bei der ÄV und FA zu melden "vergessen" kann...würde ich aber nicht raten.
Ansonsten sehe ich eben nicht "klar selbstständig" , sondern "klar scheinselbstständig" mit einem zu 100% mit den dort angestellten Ärzten identischen Aufgabenspektrum, nur halt eben mit nicht gezahlten Steuern und Sozialabgaben. Unter anderem gliederst Du Dich komplett in den Klinikbetrieb ein und hast auch kein unternehmerisches Risiko (z.B. was die Haftpflicht angeht)
kann man u.a. hier nachlesen:
https://www.bv-honoraraerzte.de/info...bstaendig.html
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"