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Merke- du kannst in Deutschland selbständige Nutte sein, aber nicht selbständiger Notarzt.
Es wird einige Kollegen geben, die eine Schein-Privatpraxis haben. Ist halt die Frage, ob sich der Aufwand für das geringe Notarzthonorar lohnt. Du kannst übrigens als selbständiger Notarzt mit ca. 200h/Monat rechnen um ein brauchbares Gehalt zu haben und du trägst halt das volle soziale Risiko.
Nein, eine Befreiung des AG ist nicht möglich. Wenn du scheinselbständig bist, bist du Arbeitnehmer mit allen Rechten.
Achso- dadurch dass du explizit nicht selbständig bist, unterliegst du natürlich auch dem Arbeitszeitgesetz (Außer in McPomm, da gibt es eine Sonderregelung für Notärzte). Da die DRV aber daran nichts verdient, interessiert es zur Zeit niemanden.
Deine Freunde erfüllen wahrscheinlich die Kriterien für Selbständigkeit oder sind auch scheinselbständig.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3