Seit der Neufassung bringt nicht mehr die Polizei oder das Ordnungsamt unter, sondern die bestellten Ärzte ordnen die sofortige Unterbringung nach Paragraph 17 PsychKHG an. Die Polizei b.z.w. das Ordnungsamt stellen die Patienten nun nach dem Paragraph 32 HSOG zur Überprüfung der Kriterien einer Unterbringung vor. Das bedeutet, dass ein "10er" (jetzt der "17er") ausschließlich auf psychiatrischem Boden möglich ist - mal eben auf einer somatischen Station unterbringen ist nicht mehr.
Außerdem ist mit dem PsychKHG u.a. auch eine Zwangsmedikation bei Frendgefährdung möglich, vorher ging das ja nur über BGB und folglich über einen gesetzlichen Betreuer.
@Colour: wir haben ein Formular, dass wir die Prüfung der Kriterien nach Paragraph 17 einleiten, dann das Formular, dass aus ärztlicher Sicht die Kriterien bestehen b.z.w. das Formular, dass die Kriterien nicht erfüllt werden und deswegen die sofortige Unterbringung aufgehoben wird. Und noch andere etliche Formulare, falls Zwangsmedikation nach Paragraph 20 PsychKHG notwendig wird.
Das Problem ist aktuell, dass nach Auslegung bestimmter Richter, die Ärzte nicht antragsberechtigt sind, d.h. alles läuft über das Ordnungsamt, die dann die Anträge stellen (sollten?), wenn dann ein Arzt den Antrag stellt, wird er nichtig, da nicht dazu berechtigt . Wie das am Wochenende laufen wird weiß noch niemand. Und die Polizei hat jetzt auch noch ein Übergabeprotokoll, dass vom Arzt noch gegengezeichnet werden muss.
Letztendlich hab ich gestern c.a. 30 Minuten mit Kopieren, Faxen und Abheften verbracht - bevor ich das Gutachten geschrieben habe.
@Colour: Ich würde Dir empfehlen, einen persönlichen Ordner anzulegen, indem Du Kopien aller Formulare und Faxbestätigungen für Dich nochmal ablegst, nicht nur bis die Rechtslage, Auslegung e.t.c. geklärt sind, damit Du immer nachweisen kannst, dass Du alles fristgerecht und nach Uhrzeit abgeschickt hast und Dir keiner an den Karren fahren kann.