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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1061
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    Zitat Zitat von hmp24 Beitrag anzeigen
    Bei uns machen die KJPler und die Psychosomatiker die KJP, Erwachsenen Tagesklinik und die zwei Psychotherapiestationen im Dienst mit (gleiches Gebäude), aber z.B. nicht die Akutpsychiatrie Erwachsene. Die Erwachsenenpsychiater machen die Psychosomatik mit. Man kann sich aber zur Not absprechen, da immer ein Psychosomatiker/ KJPler und ein Erwachsenenpsychiater Dienst haben (2 Gebäude).
    Haben wir in der gleichen Klink gearbeitet?! 😂 also - im Ernst! Das wäre ja verrückt!



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  2. #1062
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    Zitat Zitat von pilsatorplatin Beitrag anzeigen
    Hallo, ich habe eine Frage zur Niederlassung als FA für Psychosomatik. Ich habe 2022 meinen FA nach WBO von 2011 gemacht.
    Als therapeutische Grundorientierung habe ich Verhaltenstherapie gewählt. Das kann man am Logbuch und auch am Zeugnis erkennen.
    Auf meiner FA Urkunde steht aber kein Therapieverfahren nur "Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie".
    Wird von der KV für die Niederlassung und Abrechnung von Verhaltenstherapie noch ein extra Fachkundenachweis über das erlernte Richtlinienverfahren gefordert (analog zu den Psychologen)? Sowas habe ich nämlich nicht und wüsste auch nicht, wie ich es bekommen sollte.
    Freue mich über hilfreichen Hinweise.
    Bin zwar kein Psychosomatiker sondern Psychiater, aber bei mir war es nicht so, dass die was zusätzliches wollten außer Zeugnis und FA Urkunde. War sehr unkompliziert



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  3. #1063
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    Bei mir hat für die Beantragung der PT und psychosmatischen Grundversorgung der Facharzt mit den Weiterbildungszeugnissen gereicht. Je nach dem welche Selbsterfahrung man gemacht hat, ist das da ja verzeichnet. Es gibt aber auch KVen wie z.B. WL, wenn man da einen ärztlichen PT Sitz beantragt, wird die Psychotherapie als Verfahren direkt mit bewilligt und man muss es gar nicht mehr separat beantragen (was ja eigentlich auch verrückt ist). Bei ärztlichen PT Sitzen machen die KVen eh keinen großartigen Unterschied zwischen Psychosmatikern oder Psychiatern (soweit diese den „neuen“ Facharzt mit PT Ausbildung haben).



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  4. #1064
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    Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen dem Psychosomatik und dem Ärztlichen PT-Sitz? In NRW werden diese getrennt aufgeführt (auch mit unterschiedlicher Verfügbarkeit).



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  5. #1065
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    @Obscura: Das klingt wirklich unangenehm. Die meisten KJPler haben von typischen Erwachsenen-Akutsituationen wenig Ahnung, und von Psychopharmakologie noch viel weniger Ahnung.

    Ich kenne in meiner Region einige Häuser, an denen es üblich ist, dass die Erwachsenenpsychiatrie im Dienst die Psychosomatik und/oder eine Transitionsstation (Alter 16+) mitbetreut, aber eine Mitbetreuung der Erwachsenenpsychiatrie durch die KJP ist mir nicht bekannt, halte ich auch für recht riskant. (Auch eine Mitbetreuung der KJP durch die Erwachsenenpsychiatrie ist mir nicht bekannt, halte ich ebenfalls nicht für sinnvoll, aber zumindest für weniger riskant.)
    Verkauft wird die Pflichtteilnahme in der EP halt als "wertvolle Erfahrung", um den KJP-Horizont um Psychopathologien, die wir nun mal seltener sehen (Psychosen usw.), zu erweitern - kann ich nachvollziehen, keine Frage, und die Dienste, seien es psychiatrische oder somatische Notfälle, helfen mir sicherlich, in gewissen Situationen etwas vorbereiteter zu sein als Kolleg*innen, die ausschließlich in der KJP tätig sind. Die Anspannung und Angst, in dieser Fülle an Aufgaben im Dienst irgendetwas Wichtiges zu übersehen oder Dinge schlicht zu spät zu wissen, weil ich mit ihnen erstmalig nachts allein um 3 Uhr in Berührung komme, bleibt aber. Und die Einschätzung hier scheint ja ähnlich auszufallen, dass es nicht unbedingt an meiner eigenen Inkompetenz liegt, wenn ich mich überfordert fühle...

    Herbstblume und vanilleeis, ich schreibe euch eine PN.



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