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Bei mir hat für die Beantragung der PT und psychosmatischen Grundversorgung der Facharzt mit den Weiterbildungszeugnissen gereicht. Je nach dem welche Selbsterfahrung man gemacht hat, ist das da ja verzeichnet. Es gibt aber auch KVen wie z.B. WL, wenn man da einen ärztlichen PT Sitz beantragt, wird die Psychotherapie als Verfahren direkt mit bewilligt und man muss es gar nicht mehr separat beantragen (was ja eigentlich auch verrückt ist). Bei ärztlichen PT Sitzen machen die KVen eh keinen großartigen Unterschied zwischen Psychosmatikern oder Psychiatern (soweit diese den „neuen“ Facharzt mit PT Ausbildung haben).
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen dem Psychosomatik und dem Ärztlichen PT-Sitz? In NRW werden diese getrennt aufgeführt (auch mit unterschiedlicher Verfügbarkeit).
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Verkauft wird die Pflichtteilnahme in der EP halt als "wertvolle Erfahrung", um den KJP-Horizont um Psychopathologien, die wir nun mal seltener sehen (Psychosen usw.), zu erweitern - kann ich nachvollziehen, keine Frage, und die Dienste, seien es psychiatrische oder somatische Notfälle, helfen mir sicherlich, in gewissen Situationen etwas vorbereiteter zu sein als Kolleg*innen, die ausschließlich in der KJP tätig sind. Die Anspannung und Angst, in dieser Fülle an Aufgaben im Dienst irgendetwas Wichtiges zu übersehen oder Dinge schlicht zu spät zu wissen, weil ich mit ihnen erstmalig nachts allein um 3 Uhr in Berührung komme, bleibt aber. Und die Einschätzung hier scheint ja ähnlich auszufallen, dass es nicht unbedingt an meiner eigenen Inkompetenz liegt, wenn ich mich überfordert fühle...
Herbstblume und vanilleeis, ich schreibe euch eine PN.