Hallo an alle,
ich hätte mal ein paar Fragen bezüglich der Abrechnung psychiatrischer Gutachten. Häufig erfolgt die Aufschlüsselung der in Rechnung gestellten Kosten ja nach 1) Aktenstudium 2) Untersuchung 3) Abfassung das Gutachtens und 4) Diktat und Durchsicht.
Meine Fragen dazu:
Ist es korrekt, dass man für das Aktenstudium etwa 1 Stunde pro 100 Seiten berechnen darf? Zählen Blätter oder Seiten (d.h. zählt ein hinten und vorne bedrucktes Blatt einfach oder doppelt)?
Wie errechnen sich die Kosten zur Abfassung des Gutachtens? Ich gehe mal davon aus, dass hier wirklich nur die Beantwortung der Beweisfragen zählt. Das heißt 1 Stunde pro verfasste Seite?
Wie errechnen sich die Kosten bzw. der Zeitaufwand für Diktat und Durchsicht? Zählt hier das gesamte Gutachten oder wieder nur die beantworteten Beweisfragen? Nutzt man hier die Formel Tastenanschläge : 1800 : 6?
Meine Oberärztin kann mir die Fragen leider nicht richtig beantworten und im Internet findet man teilweise widersprüchliche Informationen... vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Vielen Dank!