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Zitat von
Brutus
Was natürlich Bullshit ist! Im BD darfst Du max. 50% Arbeitszeit haben, sonst ist es kein BD mehr, sondern ist muss Schichtdienst angeordnet werden. Definition BD: Anwesenheitsbereitschaft: es fällt erwartungsgemäß Arbeit an, aber eben nicht mehr als 50% der BD-Zeit. Wenn Du nun regelhaft Elektiveingriffe im BD machst, hast Du halt weniger Zeit für Notfälle und die restliche Arbeit, die noch anfällt. Wenn der BD dazu noch in Rufbereitschaft fällt, zahlst Du drauf: denn die Rufbereitschaft kostet beim kürzesten Einsatz mindestens 3 Stunden, jeder weitere dann Minutengenau. Dazu darfst Du keine RB anmelden, wenn erwartungsgemäß Arbeit anfällt. Ganz zu schweigen, dass das Haus für Notfälle keine Kapazitäten mehr hat.
Von den rechtlichen Problemen mal ganz zu schweigen. Wer kommt denn für Regresse auf, wenn jemand nachweisen kann, dass die OP nicht dem Standard entspricht, den sie im Regelprogramm gehabt hätte?
Du kannst gerne versuchen diese Diskussion mit unserer Geschäftsführung zu führen. Die wird dir sagen, dass das natürlich nur Notfälle sind, die dann operiert werden (Wer definiert nochmal gleich, was ein Notfall ist? Und was ist mit dem Notfall, der mittags ins Krankenhaus kommt, aber eben erst nach Ende des Elektivprogramms als OP angemeldet wird?).
Sie wird feststellen, dass die Verantwortung für das AZG bei den Chefärzten liegt und eine Arbeitszeitanalyse vor ungefähr 23 Jahren festgestellt hat, dass wir im BD nur zu 40% arbeiten - es also sowieso noch 10% Luft nach oben gibt.
Und sie wird dir vorhalten, dass jeder Arzt natürlich zu jeder Zeit sorgfältig zu arbeiten hat. Wenn dann um 01:30 Uhr nachts ein vermeidbarer Fehler passiert ist, dann ist das natürlich Individualversagen das mit aller Härte von Seiten der Klinik geahndet wird (M&M-Konfernz, Abmahnung, Kündigung und Regressforderungen gegenüber den Beteiligten).