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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Registrierter Benutzer Avatar von Amy83
    Mitglied seit
    15.08.2005
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    Da es unsere Abrechnungsstelle nie gebacken bekommt, habe ich fast jeden Monat irgendwelche Rückrechnungen mit dabei. Als ich dann Elterngeld beantragt habe, wurden die Rückrechnungen dann immer für den betreffenden Monat „verbucht“, also nicht für den Monat der Auszahlung. Daher denke ich, dass es nichts ändern sollte.
    Um sicher zu gehen, kannst du ja evtl. bei der Elterngeldstelle nachfragen, je nachdem wie die bei dir so drauf sind.



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  2. #57
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich musste am Ende des Bezugsraums immer noch Abrechnungen einreichen, dann wäre verrechnet worden.



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  3. #58
    Gold Mitglied
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    413
    Danke für eure Antworten! Amy83, also auch in Monaten, in denen du bereits Elterngeld bezogen hast, hast du Beträge aus Rückrechnungen überwiesen bekommen, die nicht vom Elterngeld abgezogen wurden? Das wär ja super bzw. dann bestünde ja Hoffnung dass ich nicht einen Monat Elterngeld fast komplett gestrichen kriege...



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  4. #59
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    04.04.2003
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    Oche -> Kölle
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    30.693
    Wie gesagt musste ich am Ende alles einreichen und dann hätte zurückgezahlt werden müssen, wenn da Eingänge gewesen wären.



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  5. #60
    small but dangerous
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    Bei mir war es so wie bei Amy. So lange es als Nachtrag für Monat XY angegeben war, galt es nicht als Einkommen in der Elternzeit.



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