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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    unsensibel Avatar von Lava
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    Ich glaube, ich hab mal wieder ein Brett vorm Kopf. Ich kapiere diesen Schei* Antrag auf Elterngeld einfach überhaupt gar nicht

    Frage 1:

    Punkt 3 "anderer Elternteil entscheidet später". Ich denke, das würden wir erstmal so machen, weil zeurst ich Elternzeit mache und das Basiselterngeld und danach mein Mann, wobei wir mal schauen wollten, ob er dann Eltergeld Plus nimmt (um evtl. Zeit bis zum Erhalt eines Kitaplatzes zu überbrücken) und Teilzeit arbeiten kann. Bedeutet das, dass Punkt 10 und die Erklärung über den Bezugszeitraum noch nicht ausfüllen muss? Kann man ja nicht, wenn man noch nicht genau weiß, wie lange, etc...
    Hat das jemand hier gemacht oder habt ihr den antrag von Anfang an komplett für beide Elternteile gestellt?

    Frage 2, diesmal zum Formular zur Erklärung über das Einkommen:

    Bei der Bestimmung der zwölf zu Grunde zu legenden Kalendermonate bleiben Monate
    unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person
    a) Mutterschaftsgeld nach dem SGB V oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der
    Landwirte bezogen hat
    b) einen Einkommensverlust durch eine maßgeblich auf eine Schwangerschaft zurückzuführende
    Erkrankung erlitten hat
    c) einem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes unterlegen war
    d) ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraumes Elterngeld für ein
    älteres Kind bezogen hat.
    Zu Punkt b: ich nehme an, der Punkt gilt für mich nicht, da ich ja trotz Beschäftigungverbot Gehalt bekommen habe. Einen Einkommensverlust hatte ich ja dadurch nicht.

    Zu Punkt c: Paragraph 3 Abs. 2 bezieht sich auf die 6 Wochen Mutterschutz vor Geburt. OK, das sind also anderthalb Monate. Werden dann nur die restlichen zehneinhalb Monate des Jahres zur Bestimmung der Eltergeldhöhe herangezogen oder muss ich einfach noch Nachweise von den Monaten davor abgeben, so dass es wieder 12 Monate sind?

    Inwiefern das Mutterschaftsgeld eine Rolle spielt, hab ich auch noch nicht kapiert.... ich habe den Antrag gestellt und mit allen nötigen Formularen abgeschickt. Wie lange dauert es, bis man Bescheid darüber bekommt? Außerdem bekomme ich als privat Versicherte doch sowieso "nur" 210€

    Blöde Frage, aber bekommt man während des Mutterschutzes eigentlich auch Gehalt?
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  2. #32
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    Als gesetzlich versicherte bekommt man Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, den rest zum letzten nettogehalt zahlt der Arbeitgeber.
    Dein bv musst Du nicht angeben, da Du ja offiziell ganz normal Dein Gehalt bekommst. So war es zumindest bei mir, ich hab ganz normale lohnzettel bekommen.
    Machst du den Antrag online? Da wird dir genau angezeigt, welche Unterlagen du und dein Mann abgeben müssen.



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  3. #33
    unsensibel Avatar von Lava
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    OK, also du hast nur die letzten 12 Gehaltsabrechnungen abgegeben? Von denen dann ja anderthalb "nicht zählen" quasi, wenn ich das richtig verstehe.

    Na ich bin ja mal gespannt, von wem ich demnächst wieviel Geld bekomme

    Hm, hab noch nicht gefunden, wo man den Antrag online machen könnte. Finde überall nur Links zum Download der Formulare. Glaub das geht in Berlin nicht online.

    EDIT: Hab eben nochmal in die Broschüre zum Elterngeld geschaut. Da steht tatsächlich drin, dass halt die Monate, in denen Mutterschutz bestand, nicht zählen und statt dessen weiter zurückliegende Monate hinzugezogen werden. Also werd ich einfach noch zwei Lohnabrechnungen mehr mit einreichen.

    Bleibt noch die Frage, was man aus füllt bzw. nicht ausfüllt, wenn man ankreuzt "der Partnter entscheidet später"... oder sollen wir das einfach mal so aufteilen, wie wir denken und den Antrag ggf. einfach ändern?

    EDIT 2: Soweit ich die Broschüre verstehe, kann man sogar bis zu 3 Monate rückwirkend Änderungen im Antrag vornehmen. Denke, wir füllen den erstmal so aus, wie wir denken und können uns dann immer noch umentscheiden
    Geändert von Lava (15.02.2018 um 20:19 Uhr)
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  4. #34
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    das war mal...
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    Du kannst beides machen:
    Einfach den Teil für deine bessere Hälfte nicht ausfüllen oder auch später den angegebenen Zeitraum ändern.



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  5. #35
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    OK, die Homepage worüber ich es online gemacht habe ist nur für Bayern



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