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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Peter
    Guest

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    Hallo :-traurig;

    habe gerade meine Punkte ausgewertet.

    Ich habe mit den rausgenommene 405 Punkte, ohne die rausgenommenen aber nur 402. Liege also einen Punkt unter der Grenze zur 3.
    Dass ich nicht die drei einfach dazu zählen darf ist klar.
    Aber im FaQ steht, dass man es überhaupt nicht berechnen kann.

    Aber kann ich nicht rechnen: 403/575= 70,08...%
    Ich habe jetzt 3 Punkte Abzug.
    Wenn ich die auf beiden Seiten dazu zähle käme ich auf 405/578=70,069...%

    Würde mir zwar im Endeffekt nichts nutzen, wenn allerdings ein Fehler in meiner Überlegung wäre, dann könnte ich ja noch Hoffnung auf die 3 haben.

    Ansonsten muss ich wohl doch Einspruch einlegen und um den letzten Punkt kämpfen.

    Vielleich kann mir ja jemand den Fehler zeigen und mir etwas Hoffnung machen. Die Welt geht zwar nicht unter, aber ein fehlender Punkt wäre schon saudoof!


    Gruß Peter
    Geändert von Peter (08.09.2001 um 13:09 Uhr)



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  2. #2
    Guest
    Hallo Peter,
    also, mit dem Nachteilsausgleich ist das so: nach deinen Angaben hast du 3 der 5 eliminierten Aufgaben richtig. Also gilt für dich ein Prüfungsumfang von 578 Aufgaben. Davon 60 % (absolute Bestehensregel greift) sind 346,8, also Bestehensgrenze bei 347 Punkten. 578 - 347 = 231. 231 x 0,25 = 57,75. 347 + 57,75 = 404,75, also liegt die Notengrenze "3" in deinem Fall bei 405 richtigen Antworten. Du hast 402 + 3 von den eliminierten = 405. Fazit: du bekommst im Wege des Nachteilsausgleichs die Note "3" (falls du richtig ausgewertet hast)! Ist doch klasse!
    Ciao Wäller



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  3. #3
    Guest
    Hallo Wäller ,

    ich habe an Dich eine ganz große Bitte . Du scheinst zu verstehen , wie das mit der Berechnung geht . Ich kriege es , auch nach mehreren Versuchen nicht in den Kopf ....und bitte Dich deshalb um Deine Hilfe :
    Ich habe 457 Punkte richtig . Von den 5 herausgenommenen Aufgaben habe ich 3 richtig . Die Grenze , ab der´s ne 2 gibt , liegt bei 460 Punkten . Hab ich die 2 nun , oder nicht ?

    Wär ganz lieb , wenn Du da mal nachrechnen würdest , ich bin echt hilflos !!! Danke !
    J.



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  4. #4
    Guest
    Wo ist das Problem?
    Ersetze in der o.a. Rechnung 0,25 durch 0,5, also 347 + 115,5 = 462,5. Deine Notengrenze "2" liegt also bei 463 richtigen Antworten, dein Ergebnis bei 457 + 3 = 460, also bist du durch die Eliminierungen nicht benachteiligt. Es bleibt bei der "3". Sorry!
    Ciao Wäller



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  5. #5
    Guest

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    Danke , Wäller !

    bin zwar sehr enttäuscht , aber jetzt muß ich mir nicht die Nacht mit höherer Mathematik um die Ohren schlagen.... Trotzdem ist mir immer noch nicht klar , wiso für mich die Notengrenze von 460 nicht mehr gilt . Und wiso bin ich durch den Nachteilsausgleich nicht benachteiligt ?! Ich fühle mich , ehrlich gesagt , ziemlich benachteiligt !!!
    Trotzdem lieben Dank
    J.

    P.S.: bist Du eigentlich Männlein oder Weiblein , Wäller ? Würde mich nur mal interessieren , wer mein Retter zu so später Stunde war....!



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