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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    26.12.2005
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    Ulm
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    8 Fachsemester
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    2
    Hi, leider hab ich das Forum erst spät gefunden, denn dann hätte ich mir vieles an lesen und suchen ersparen können...aber da ich nun jetzt schon so viel zusammengesammelt habe, hoffe ich das es euch ein wenig helfen wird, da viele Fragen somit sicher beantwortet werden können.

    Gliederung

    1. Wieviele Punkte braucht man den für ein Zweitstudium in Medizin oder anderen ZVS Studiengängen?

    2. Wieviel Punkte bekommt man ca.
    2.1 Was ist wenn einige die selben Punktzahlen haben
    2.2 Nachrückverfahren?

    3. Wann ist es ein Zweitstudium

    4. Ist es einfach mit einem Zweitstudium einen der begehrten Plätze zu bekommen?

    5. Was kostet ein Zweitstudium

    6. Wann muss man keine Zweitstudiengebühren bezahlen. (allerdings bald Erststudiumgebühren)
    6.1 Beruf nur mit Zweitstudium möglich
    6.2 Für Leute ohne Abitur

    7. Was spricht dafür, was dagegen
    7.1 Dafür
    7.2 Dagegen

    8. Fazit



    Zu 1.
    Anbei die aktuelle Liste der ZVS für die letzten beiden Jahren.

    http://www.zvs.de/Service/Download/Downl_Merk.htm#M

    D.h. mit 5 Punkten ist man ziemlich gut dabei, wobei auch vier z.T. ausreichen können (Human Medizin).

    Zu 2.
    Also was ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist so, dass sich die meisten mit 4. bis max 5. Punkte schlagen. Die sich wie folgt zusammensetzen. Die Abschlussnote des 1. Studiums (1er=4 Punkte;2er=3 Punkte usw.) und meist 1 Gnadenpunkt für eine Erklärung weshalb man das Zweitstudium absolvieren will.
    Hab auch schon von Leuten gehört die aus irgendwelchen Gründen Dusel bei dem Bearbeitenden hatten und anstelle der letzten Kategorie (total unzusammenhängend) in die zweitletzte (Zweitstudium bringt einen beruflichen Vorteil) gerutscht sind, jedoch wurde mit bei der ZVS versichert, dass gerade bei den üblichen Studiengängen, z.b. Jura, BWL...usw meist nur 1. Punkt rausspringt.

    Zu 2.1.
    Sollten sich viele Bewerber die Punktzahlen teilen, was bei 4 Punkten sehr häufig der Fall ist, entscheidet die Aableistung von Diensten meist über die Gruppierung... d.h. ob man den vorzug vor anderen Mitbewerben bekommt die die selbe Punktzahl haben. (Dienste wie z.b. Bundeswehr, Zivildienst, soziales Jahr usw.)

    Zu 2.2
    Wurde soweit ich informiert bin von der ZVS abgeschafft, bewirbt sich also einer mit 5 Punkten und bekommt einen Platz, kann diesen aber dann aus gleich welchen Gründen nicht antreten, rückt nicht einer nach der Nächster auf der Liste wäre, sondern der Platz verfällt und geht an einen normalen Erststudium Bewerber. (Von allen Plätzen entfallen 3 % an Zweitstudienbewerber) Es wäre also löblich, wenn man sich vorher überlegt, ob man das Studium wirklich antreten will bzw. kann. Den man nimmt auf jedenfall Leuten die wirklich darauf warten den Platz weg.
    Sollte es also unsicher sein dass es im Sommer klappt, weil man noch einiges klären muss, ist es besser man schiebt vielleicht nochmal ein Semester bis man sich der Sache 100 % sicher ist. Es könnte ja schließlich auch der eigene Platz sein, der Aufgrund eines solchen Bewerbers flöten geht...

    Zu 3.
    Ein Zweitstudium ist es sobald man ein anderes Studium in Deutschland mit der dazugehörenden Prüfung beendet hat. z.B. Diplom usw.

    zu 4.
    Es ist meiner Meinung nach definitv einfacher bei einem NC Studiengang Chancen zu haben, mit dem Studienbeginn sofort nach Bewerbung. Allerdings fallen die Chancen natürlich wenn man die benötigten Punkte nicht hinbekommt. Denn die Wartezeit gibt es nicht mehr und die Note wird somit nicht Semester für Semester (bei dem man nicht in einer Uni oder FH eingeschrieben ist) besser.
    Sollte dies der Fall sein und man hat mit den Punkten einfach keine Chance auf ein Studium, kann man halt nur hoffen, dass die Bewerber für ein Zweitstudium fallen, oder das man ein anderes Zweitstudium macht und dort besser abschließt als bei dem vorigen...(Aber wer würde sowas schon machen, dann müßte man ja dreimal studieren)

    Zu 5.
    Die Zweitstudiengebühren varieren ja zur Zeit sehr von Bundesland zu Bundesland (in BW sind es 500 Euro).

    Zu 6.
    Es gibt bestimmte Konstellationen bei denen man Zweitstudiengebühren nicht bezahlen muss.

    Zu 6.1.
    Entweder man gehört zu denen die ein Zweitstudium brauchen für ihren Beruf (allerdings sind das vermutlich die wenigsten).

    Zu 6.2
    Haben Sie mit der Fachhochschulreife ein Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und mit dem bestandenen Vordiplom an der Fachhochschule eine fachgebundene Hochschulreife erworben, können oder konnten Sie bereits mit dieser fachgebundenen Hochschulreife, je nach dieser Art, bestimmte Studiengänge an der Universität studieren. Möchten Sie einen dieser fachgebundenen Studiengänge an der Universität aufnehmen, oder haben Sie dies bereits, so müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen. Eigentlich logisch - Sie haben ja letztendlich noch kein Erststudium abgeschlossen.

    Haben Sie mit der Fachhochschulreife ein Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und erst mit dem Abschluss des Fachhochschulstudiums (=Allgemeine Hochschulreife) ein Studium an der Universität aufgenommen, für das Sie sich bereits mit dem Vordiplom der FH hätten einschreiben können, so müssen Sie grundsätzlich Zweitstudiengebühren bezahlen, es sei denn Sie könnten wichtige berufliche Gründe (siehe unten) nachweisen.
    Dies gilt analog auch für Besitzer der Fachgebundenen Hochschulreife.

    Haben Sie mit der Fachhochschulreife ein Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und erst mit dem Abschluss des Fachhochschulstudiums (= Allgemeine Hochschulreife) die Qualifikation für ein Studium an der Universität erworben, werden keine Zweitstudiengebühren erhoben.

    Haben Sie mit der Allgemeinen Hochschulreife ein Studium an einer Fachhochschule aufgenommen und es abgeschlossen, so werden Zweitstudiengebühren erhoben, es sei denn Sie könnten wichtige berufliche Gründe (siehe unten) nachweisen.


    nachzulesen hier:
    http://www.zv.uni-wuerzburg.de/stude...lei/00-16b.htm

    zu 7
    Ich bin ja der Meinung das sollte jeder mit sich selber ausmachen, aber ich führ mal ein paar Punkte auf...

    zu 7.1
    Für ein Zweitstudium spricht,...

    ...man kann einfach nichts mit dem ersten Studium anfangen weil es einen einfach langweilt wenn man an die Zukunft denkt.
    ...man wollte schon immer etwas studieren, hatte damals aufgrund eines schlechten Abis/Fachhochschulreife nicht die Chance dazu.
    ...man ist sich erst in den letzten Semestern darauf gekommen, dass einem etwas anderes besser gefallen würde und will das die ganzen Jahre die man ins Erststudium investierte nicht für lau waren.
    ...man will einfach noch was anders machen, um größere Chancen zu haben und sich alle Türen offen zu halten.

    zu 7.2
    Was spricht gegen ein Zweitstudium...

    ...Geld, Geld und nochmal das liebe Geld...

    Schließlich muss man sich weitere 4 bis 6 jahre finanzieren. Das haut richtig rein und ist vermutlich mit das Schwerste...

    P.S.
    auch hört man oft von Leuten, die ein Zweitstudium begonnen haben und dann von neuen Vorschriften und Gesetzten, gerade zu Gebühren, Böse überascht wurden. Und wer weiß schon was die Politiker alles planen.

    zu 8.
    Läßt sich wohl nur sagen, wenn man davon Träumt Arzt zu werden oder Biologe oder weiß der Geier was sollte man alles Abwägen und die Entscheidung mit viel überlegen fällen...Es sei den man hat das Glück und ist finanziell total unabhänigig und hat einfach genug Kohle für sowas.
    Zu Alt ist man nie, den man ist ja nur so alt wie man sich fühlt und es gibt sicher schlimmeres als noch mit 35 im Höhrsaal zu sitzen. Das einzige Problem mit dem Alter ist vielleicht, dass man nicht mehr so einfach lernt wie wenn man frisch vom Abi oder eines Erststudiums kommt.


    Hoffe ich konnte dem Einen oder Anderen helfen, falls noch fragen anstehen, zögert nicht...

    Gruß

    DopeFish



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  2. #2
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    Hallo Dopefish,

    vielen Dank für diese sehr strukturierten & umfangreichen Informationen zum Thema Zweitstudium!!!



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  3. #3
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    Super Zusammenstellung! Danke!



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  4. #4
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    Dazu möchte ich dann auch noch etwas zur Bewerbung bei der ZVS hinzufügen:

    Alle Angaben ohne Gewähr, alles was ich hier jetzt schreibe, wurde mir so mitgeteilt.

    Laut Auskunft der ZVS ist es nicht völlig unmöglich, einen Zusammenhang zwischen BWL und Medizin herzustellen. Wichtig ist, alle Angaben zu belegen. Es sind grundsätzlich immer Einzelfallentscheidungen.

    Weiterhin hat mir die ZVS gesagt, es solle definitiv kein Motivationsschreiben werden, sondern eine Begründung mit Fakten.

    Am besten ist es, wenn man sich selber bereits in eine Gruppe einstuft, möglichst in eine höhere. Folgt die ZVS den eigenen Ausführungen nicht, überprüft sie automatisch die nachfolgenden Gruppen. Es bringt nichts, sich etwas auszudenken. Die ZVS fragt nach. Wie gesagt, am besten ist es, wenn man Angaben belegen kann.

    Kurz zur Fallgruppe 4: hier muss gar kein sinnvoller Zusammenhang zwischen Erst- und Zweitstudium hergestellt werden, nur die berufliche Sitution muss sich durch ein weiteres Studium erheblich verbessern. Ideal ist hier natürlich ein Nachweis vom Arbeitsamt o.ä. Wenn man also schon etwas länger arbeitslos ist, und die Chancen auf einen neuen Job schlecht sind kann man sich dies vom AA bescheinigen lassen. Wenn man allerdings aus gesundheitlichen Gründen den ersten Beruf nicht ausüben kann, muss man wohl laut Auskunft der ZVS einen Härtefallantrag (wie die Erststudenten auch) stellen.

    Kindererziehungszeiten zählen als Dienst, sofern ausschließlich auf ein Kind aufgepasst wurde und nebenbei nicht gearbeitet wurde.

    Abschließend muss ich sagen, dass ich nur positive Erfahrungen mit der ZVS gemacht habe und diese immer geduldig meine vielen Fragen (und glaubt mir, es waren wirklich viele ) beantwortet haben.

    Bei der Studienberatung hatte ich allerdings auch angerufen, und da hatte ich auch gute Tipps bekommen.

    Ach ja, und ich hatte auch in diversen anderen Foren nach Zweitstudienbewerbern die es geschafft haben, gesucht und diese um Rat gefragt.

    Insgesamt habe ich sehr viel Zeit mit Recherchen verbracht Meine Begründung habe ich versucht kurz und informativ zu gestalten. Ach ja, die Begründung wird von Juristen bei der ZVS gelesen.

    Ich hoffe, damit konnte ich auch etwas weiterhelfen.



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  5. #5
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    @DopeFish und Medi-Mami: Vielen Dank euch beiden!

    Das mit der Fallgruppe 4 kann ich nur bestätigen. Für´s SS09 weiß ich nun bescheid und bin vorbereitet! Hoffe nur, das mir bei der Einholung von Nachweisen, seitens der Ämter, keine Steine in den Weg gelegt werden. Mich würde es jedenfalls nicht wundern, wenn es so wäre.

    Für das evtl. bevorstehende Losverfahren wünsche ich allen auch viel Glück!



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