Ich wußte, das die Diagnose Hirntot durch zwei unabhängige Ärzte erstellt werden muß, nicht aber das damit auch der Pat. für "komplett" tot erklärt wird.Es ist in der Tat so, daß der Hirntod gesetzlich den Tod des Individuums konstatiert. Außerdem gibt es hierfür ganz klare Kriterien der Bundesärztekammer. Sollte der Leichnam nicht für eine Organentnahme zur Verfügung stehen, so wird er lege artis von der maschinellen beatmung diskonnektiert.