Hallo zusammen, ich bin der Thorsten aus dem Ruhrgebiet und muß hier gleich mal mit einem Problem in's Forum fallen.
Ich habe erfolgreich die staatl. Prüfung zum Rettungsassistenten absolviert (verkürzte Ausbildung da A schon Rettungssanitäter war.)
Nach ableisten der geforderten 1600 Stunden hatte ich das abschlussgespräch NICHT bestanden so das eine Verlängerung der praktischen Tätigkeit um ein halbes Jahr angeordnet wurde.
Ich habe jetzt 6 Monate als angestellter Rettungssanitäter gearbeitet. NICHT als Praktikant.
Das Abschlussgespräch wurde erfolgreich abgeleistet.
Frage: Kann die Behörde mir die Erlaubnis zum führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent mit der Begründung verweigern das er noch 6-monate als Praktikant arbeiten müsse?