Mir ist nach wie vor nicht ganz klar, was du jetzt von uns hoeren willst, da du alle relevanten Infos schon besitzt. Und das Verfahren bezueglich Attestierung solltet ihr am ehesten beim LPA erfragen bzw. dem Blatt mit den Informationen des LPAs entnehmen, dass mit der Ladung gekommen ist, denn verbindlich wird dir hier niemand die Antwort darauf geben koennen. In BaWue zum Beispiel muss ein amtsaerztliches Attest vorgelegt werden mit einer Untersuchung am Tag der nicht angetretenen Pruefung. Auf diesem Attest muss vermerkt sein, warum Pruefungsunfaehigkeit besteht, und nicht nur, dass es so ist. Erachtet das LPA diese angegebenen Gruende als nicht ausreichend, gilt die Pruefung als nicht bestanden/als Fehlversuch.
Bleibt die Frage offen, warum man beim 3. Anlauf noch nicht alle Moeglichkeiten ausgeschoepft hat, aber dass ist nicht das Thema des Threads.