Rechtsmedizinaltfrage und das mehrfach.
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Das ist doch nicht realistisch, dass der Hausarzt die einzelnen Wunden dokumentiert mit Maßband und Fotoapperat.
Ich finde D passender, obwohl es doch eigentlich eine Untersuchung durch einen Rechtsmediziner sein müsste als durch einen Unfallchirurg.
Rechtsmedizinaltfrage und das mehrfach.
Danke, aber "tolles" Argument.
"Auf Strafverfolgund hat derr entscheidungsfähige Verletzte bisher nicht hingewirkt"
Das ist ein Erwachsener der selber entscheiden darf was er wie wann machen will!
D- ist doch ausgemachter Quatsch, ....der Arzt erstattet sofort telefonisch Strafanzeige.....verzicht auf Verletzungsdokumentation weil Staatsanwaltschaft aufgrund von Gewaltschutzgesetz die unfallchirurgische! Untersuchung Anordnet!
Strafanzeige in Absprache mit dem Patienten