Bist du Privatpatient? Dann ist das Standard ^^
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Bei Verdacht auf OSG-Distorsion wurde bei mir ein MRT des Sprunggelenkes angefertigt, dabei wurden unter anderem die Ziffern
GOÄ 5731 und
GOÄ 5733 = zuschl. Comput.Analyse
abgerechnet.
Als Begründung wurde ein erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad bei aufwändigen Vergleich mit konv. Voraufnahmen angegeben.
Auf den Bildern kann aber selbst jeder Anfänger eine Syndesomenruptur und Ruptur des Lig. anterofibulare ausschließen, ganz ohne weitere Maßnahmen. Viel mehr gab es auch nicht zu sehen.
Ist das Standard, gleich das volle Programm abzurechnen? Ich hab eher das Gefühl, dass da mehr als nötig abgerechnet wurde.
Bist du Privatpatient? Dann ist das Standard ^^
GOÄ 5731 wird immer abgerechnet sobald mehr wie 2 Ebenen oder 2 Sequenzen verwendet werden, ist Standard und legitim.
GOÄ 5733 ist eher das man noch besondere Rekonstruktionen gemacht hat (nur das ansehen in einem 3D Viewer reicht nicht). Mir ist unklar wie die Kollegen diese Ziffer begründen, mag aber auch hierfür einen Grund geben.
Die von die genannte Begründung bezieht sich nur auf den höheren Satz nicht auf die Ziffern.
Um die Ziffern besser zu verstehen kannst du auch mal hier nachlesen: http://www.bundesaerztekammer.de/pag...71.4941.4942#7
Ob ich da mal nachfragen sollte? Ich will aber auch nicht unangenehm auffallen, da ich ab November ausgerechnet da mein PJ-Tertial ableisten werde ...
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...welche Konsequenz hat es jetzt? musst du jetzt mehr aus der eigenen Tasche bezahlen?