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Wenn ihr erlaubt das Thema nochmals aufgreifen zu dürfen:
Okay andere Bundesländer "disqualifizieren" den Polizisten der eine Ausbildung zum gehobenen Dienst gemacht hat, in Bezug auf die Anrechnung von Wartesemestern ... so beispielweise in Baden-Württemberg oder Bayern, wo die Bildungseinrichtungen dieser Landespolizeien auch mit Namen wie: " Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege/Fachbereich Polizei" oder "Hochschule für Polizei Baden-Württemberg" versehen sind.
In meinem Fall handelt es sich allerdings um eine PolizeiAKADEMIE, die auch den Status einer Berufsakademie inne hat (siehe obige Links).
Macht das nicht einen Unterschied ... oder irre ich?
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Hast du in der ganzen Zeit nicht einmal bei hss oder deinem LPA nachgefragt?
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Diamanten Mitglied
Habe auch mal ein bisschen im Internet geguckt und auch nur dazu gefunden, dass Berufsakademien keine Hochschulen sind, weil das Studium an der Akademie nicht denselben Umfang bietet wie eine Hochschule. Demzufolge verleihen sie nach Studienabschluss auch nur den staatlich anerkannten Abschluss des Bachelors und nicht den akademischen Grad des Bachelors. Wahrscheinlich schließt hss auch deshalb die Akademien bei Zweitstudienbewerbern aus.
Würde aber zur Sicherheit auch nochmal bei hss nachfragen.
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schau mal hier nach: http://www.hochschulstart.de/fileadm...aetter/M08.pdf da steht genau drin, welche einrichtungen einen zum zweitstudienbewerber machen und da berufsakademien dabei ausgeschlossen wurden, würd ich das bei hss erfragen, um gewissheit zu haben
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Okay ... werde hochschulstart.de anschreiben. Danke bishierhin Leute