Moinsen,
gesetzlich ist die Lage ziemlich deutlich wie auch ungünstig: Apothekenpflichtige Medikamente dürfen nur durch pharmazeutisches Fachpersonal abgegeben werde. Da das in der Praxis aber nicht umzusetzen ist, gibt es einige Grauzonen: In der Apotheker ist dies z.B der Botendienst. Die Fahrer sind meistens Studenten ohne pharmazeutische Ausbildung. Rechtmäßig daher nicht zulässig. Macht aber jede Apotheke so. Wir legen immer noch ein Infozettel bei auf dem steht, dass bei allen möglichen Bedingungen Kontakt mit uns aufgenommen werden soll.
So oder ähnlich würde ich es euch auch empfehlen. Einfach einen Zettel mit Telefonnummer oder Kontaktadresse mitgeben, an die sich der Patient im Zweifel wenden kann. Vielleicht lässt sich sogar die Apotheke darauf ein selbst als Kontaktstelle zu fungieren. Schließlich bekommt ihr die Medikamente auch von denen.
Und noch ein Tipp: Immer mit Beipackzettel abgeben. So sichert sich der Hersteller ab. Wenn ihr den nicht mitgebt, entfällt euch auch diese Verantwortung.