Für Stillende gilt das Mutterschutzgesetz genauso. Das heißt keine Arbeit nach 20 Uhr und am Wochenende, keine Mehrarbeit. Und es steht einem eine Ausgleichszahlung wie in der Schwangerschaft zu.
Der Arbeitgeber muss aber gelegentlich an die Lektüre des Mutterschutzgesetzes erinnert werden...