und inzwischen gibt es auch einige neue Indikationen für Thalidomid. Dazu gehören bestimmte Hauterkrankungen, Multiples Myelom und sogar auch Morbus Crohn.
An sich also ein toller Wirkstoff, solange man beachtet welches Enantiomer man verabreicht.
und inzwischen gibt es auch einige neue Indikationen für Thalidomid. Dazu gehören bestimmte Hauterkrankungen, Multiples Myelom und sogar auch Morbus Crohn.
An sich also ein toller Wirkstoff, solange man beachtet welches Enantiomer man verabreicht.
Vollzeit-PhiP
gilt die ausführliche Dokumentation nur für BTM Rezepte?
Ich meine, dass es auch für Bluttransfusionen und Sera gilt. Leider weiß ich nicht, auf welcher Art von Rezept diese zu verordnen sind?
Gibt es dafür auch ein besonderes Rezept?
Und noch eine zweite Frage schwirrt mir im Kopf: Muss auf einer Rezeptur die Laufzeit oder Aufbrauchfrist oder beides angegeben werden?
Aufstehen, Krone richten, weiter machen!
Und da willst Du Dich drauf verlassen?
Ich würde den Satz anders formulieren: An sich ein (guter) Wirkstoff, solange man die Vorschriften beachtet und eine sichere Kontrazeption zur Auflage macht!
Siehe oben: Btm-Rezepte, T-Rezepte.
Seit wann gehen denn Bluttransfusionen über die Apotheken? Transfusionen regelt das Transfusionsgesetz. Da kann man nachlesen, wie das abzulaufen hat... (Blutspendedienste, Blutbanken, Labor, Versand, Transfusion, Nachbehandlung...)Ich meine, dass es auch für Bluttransfusionen und Sera gilt. Leider weiß ich nicht, auf welcher Art von Rezept diese zu verordnen sind?
Gibt es dafür auch ein besonderes Rezept?
M.W.n. nicht. Zumindest habe ich nie etwas in der Richtung drauf geschrieben. Was meinst Du denn? Dass der Patient das Zeug nur 5 Tage nehmen soll? Dass das Zeug nach Anbruch nur 6 Wochen benutzt werden soll? Neee, sowas kommt da nicht drauf...Und noch eine zweite Frage schwirrt mir im Kopf: Muss auf einer Rezeptur die Laufzeit oder Aufbrauchfrist oder beides angegeben werden?
I'm a very stable genius!
was meinst du jetzt? das rezept mit der rezeptur oder das fertige rezepturarzneimittel?
letzteres muss durchaus ua mit verwendbarkeitsfrist (wenn nötig mit genauem datum oder auch sowas wie "innert 6 wochen nach anbruch") versehen werden.
und mit Hinweisen zur Lagerung, falls erforderlich.
siehe apbetro, den paragraphen hab ich jetzt net mehr im kopf, müsst ich googlen, ist ja doch schon ein paar tage her. müsste aber ziemlich am anfang stehen.