[QUOTE=was passiert aber mit den aktuellen Wartlern kann keiner sagen...[/QUOTE]
Hatte diesbezüglich mal Rücksprache mit einem Anwalt für Studienplatzklagen etc.
Dieser erzählte, dass es bzgl des Masterplans 2020 ein Treffen mit hochschulstart gab, dort
der Masterplan angesprochen wurde/die Änderungen der Bewerbungsmodalitäten und zugesichert
wurde, dass es aufgrund des Vertrauensschutzes eine Übergangsregelung für die aktuellen Wartezeitler geben wird.
Wenn ich mich recht erinnere, sollen die Wartesemester ab 2008 anerkannt werden, allerdings zählen in der Zeitspanne
von jetzt bis zum Masterplan nur die Semester als Wartesemester, in denen man sich auch beworben hat. Sprich 2008-2015 zählt als Wartesemester, 2016-2020 nur die Bewerbungssemester.
Ich kann gerne bei Bedarf per PN die Anwaltskanzlei für Rückfragen nennen, da ich die Übergangsregelung nur sehr grob im Kopf habe.
Ok, aber wenn das so stimmt, dann wäre die Konsequenz, dass sich die Studienplatzvergabe erst 2030 wirklich grundlegend ändern wird. Denn wenn der Masterplan 2020 kommt, dann wird es noch so viele 10.000ende Studenten geben, die über Wartezeit reinkommen wollen, dass das echt lange dauert, bis die alle unter gekommen sind.