Also ich habe davon auch nichts gelesen, aber ich bin mir auch nicht sicher, ob das jemals zur Debatte stand. Eher eine Umverteilugn der Quoten anteilsmäßig, aber davon habe ich jetzt auch nichts mehr gehört.
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Übersehe ich was oder gibt es keine Infos darüber, ob und inwiefern sich die Quotenregelung ändert? (Also ob WZ und Abibesten bestehen bleibt).
Also ich habe davon auch nichts gelesen, aber ich bin mir auch nicht sicher, ob das jemals zur Debatte stand. Eher eine Umverteilugn der Quoten anteilsmäßig, aber davon habe ich jetzt auch nichts mehr gehört.
Die Quoten sind im diesjährig von den Ländern unterzeichneten "S t a a t s v e r t r a g über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung " geregelt.
Soweit ich das verstanden habe: Umwandlung von Wartesemester in Bewerbungssemester.
Ausserdem noch :
" Artikel 9 Vorabquoten
(1) In einem Auswahlverfahren sind bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze vorzubehalten für:
...
2. Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben, ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben."
...
Ich denke, darunter wird auch die "Landarztquote fallen.
Und der Masterplan will wohl auch eine Art TMS für alle einführen.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. LG
Heißt dann:
Vorabquote: 20%
Abibestenquote: 16%
AdH: 48%
Wartezeitquote: 16%
Geändert von pillango (17.12.2016 um 14:07 Uhr)
Kommt das aus dem spitzgeheimen Papier oder aus dem Staatsvertrag, den ein paar Länder schon durchs Parlament gebracht haben?
Ob so viel ,also 18 Prozent für Landärzte vorgehalten werden würden?
Derzeit verzichten ja zunehmend weniger Fakultäten auf den betrugsanfälligen Medizinertest. Um sein SchulssYstem nicht völlig überflüssig zu machen lässt der Staat die Abiturnote im Spiel. Der Philologenverband hat ja vor ein paar Tagen auf die NotenInflation in Berlin und Nrw hingewiesen.