doppelt
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Hallo,
vor kurzem habe ich gehört, dass jemand weil er bei zwei Klausuren versucht hat zu spicken (zu betrügen) exmatrikuliert wurde und sogar den Anspruch auf die Approbation verloren hat.
Kann das wirklich stimmen, dass man den Anspruch auf die Approbation wegen Spickens verliert.
Gibt es noch andere Dinge, die man nicht tun darf z.B. Cannabis-Konsum oder ähnliches, was einem die Approbation verwehren kann?
doppelt
Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen
Die Person hat nicht wegen den Spicken den Anspruch auf Approbtion verloren, sondern wurde geext weil die einen Schein nicht geschafft hat.
Wenn man spickt wird man von der Klausur ausgeschlossen und es gilt als Fehlversuch/Nicht bestanden. Jede Uni handhabt spicken anders, von Augen zu drücken bis 2 Versuche abgezogen bekommen.
Wenn man alle seine Versuche nicht schafft verliert man den Prüfungsanspruch in diesem Fach. Wenn es ein Fach ist was zwingend für das Studium nötig ist wird man geext. Wenn man diesen Schein dann an keiner anderen Uni machen kann, kann man kein Arzt werden.
Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen
Bei uns stand auf dem Antwortbogen der unterschrieben werden musste immer, dass Täuschungsversuche bis zu 50.000 Euro kosten können.
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