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Man kann Praxiszeiten auch zusammensammeln- also 12 an einer 12 an der anderen. Es gibt aber manchmal Auflagen wenn z.B. nicht das ganze Spektrum der Facharztausbilung abgedeckt werden kann.
Ich bin ja angehender Allgemeinmediziner und musste 6 Monate in einer zivilen Praxis machen, auch wenn ich die Zeiten an sich über die Bundeswehr zusammenbekommen hätte. Steht in keiner Weiterbildungsordnung- ist einfach eine Regelung der ÄK.
Einfach mal in der ÄK nachfragen.
Du wirst Angestellter sein. Für die Freiberuflichkeit erfüllst du kaum Kriterien.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3