Da weiß ich leider kaum was drüber, war aber im Dienst damit konfrontiert.
Alte Patientin, multimorbide, dekompensierte Herzinsuffizienz und anurisches Nierenversagen, man hatte sich schon geeinigt, die Therapie nicht zu intensivieren, die Patientin selbst äußerte eigentlich nur noch Schmerzen und verweigerte das Essen. Ich wurde dann gerufen um ihr noch einen iv-Zugang zu legen, denn sie hätte nur noch einen BZ von 1mmol/l (also 20mg/dl) und "solle nicht in der Hypoglykämie sterben". Ich habs dann erstmal versucht, aber ein peripherer Zugang war bei extrem ödematösen Armen nicht möglich, außerdem hatte sie Schmerzen dabei. Hab ihr MSI gegeben (und auch fest angeordnet) und auf den Zugang verzichtet. Mein Kollege als Diensthabender am nächsten Tag hat die Situation anders eingeschätzt und ihr einen ZVK gelegt. Hauptsächlich nicht, damit man sie mit iv-Ernährung länger am Leben hält, sondern halt um ihr Glucose iv geben zu können.
Wie seht ihr das? An irgendwas muss man ja sterben dürfen, warum denn gerade nicht in der Hypoglykämie? Wegen dem Krampfrisiko?