Hm, ja.... so hat man quasi 3 Wochen länger frei...
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
Das meine ich ja: wenn ich den Urlaub im Anschluss nehme, habe ich noch 3 Wochen zusätzlich frei, die ich nicht hätte, wenn ich den Urlaub direkt nach der Geburt nehme. Ich bin jetzt überzeugt
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
Ad 1. Ja, das verfällt. Elterngeld gibt es für maximal 14 Lebensmonate des Kindes ab Geburt, nicht für 14 Monate irgendwann. (In Teilzeitmodellen mit EG plus bis maximal 28 Monate, das lasse ich jetzt mal aussen vor. Aber auch hier: ab Geburt.) Das mit dem Urlaub habe ich dir ja schon versucht, im Elternthread zu erklären. Während der Elterngeldzeit - im Anschluss an den Mutterschutz - Urlaub zu nehmen, ist unsinnig. Du bekommt nicht mehr frei, verschenkst aber einen Monat Elterngeldzeit. Die Gesamtzeit MuSchu+Urlaub+Elterngeldzeit sind 14 Monate (ab Geburt, MuSchu vorher mal aussen vor gelassen), wenn dein Mann auch mindestens 2 Monate EZ nimmt, sonst 12 Monate.
Nimmst du den Urlaub im Anschluss an die EZ, hast du 14 (12) Monate + 3 Wochen Urlaub.Und da du schon mit Grundgehalt als FA den EG-Höchstsatz von €1800/Monat bekommst, ist das auch irrelevant für die Betrachtung der Elterngeldhöhe.
Ad 2.
Mutterschutz gilt als Beschäftigungszeit, du erwirbst Urlaubsanspruch etc. Du bekommst das entsprechende Muttschaftsgeld ausgezahlt (wobei ich mir da nicht sicher bin, ob privatversicherte nicht das nachsehen haben...musste ich mich nicht mit beschäftigen...). Urlaub während des Mutterschutzes wäre eine Idee, deren Sinn sich mir überhaupt nicht erschliesst. Warum sollte man so etwas tun?
Ad 3. Urlaub in der EZ kannst du machen, aber siehe 1: Ist Schwachsinn. Du bekämst dann Gehalt, verschenkst das Elterngeld und hast Urlaub "für nüscht" verbraten. Glaub mir, du wirst froh sein, wenn du nach der EZ mit 1jährigem Kind noch urlaub als Flexibilitätsreserve hast....
Ad 4. Das "nein" ist korrekt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung: nach Geburt. Denn du brauchst Name, Geburtsdatum, Geburtsurkunde. Meiner Erfahrung nach an 2 verschiedenen Stellen geht das recht fix.
Wichtig noch: Du musst deinem Arbeitgeber fristgerecht (7 Wochen vor ET) schriftlich mitteilen, wie du EZ zu nehmen gedenkst. Und du musst dich von vornherein mit deinem Partner gemeinsam für den gesamten Bezugszeitraum festlegen. Änderungen im Nachhinein sind bei der Behörde gar nicht, beim Arbeitgeber nur mit Zustimmung des AG möglich.
(Es seie denn, hier hat sich durch die Novelle des Elterngeldes etwas verändert, was ich nach K3w nicht mehr mitbekommen habe. Damals (tm) war das so.)