Steht Dir nicht zu, da erste Tätigkeitsstätte.
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sagt mal.....bei nem 24h Bereitschaftsdienst bei eurem Hauptarbeitgeber...gebt ihr die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand an?!?!?!
..und ist es bei nem 24h-Dienst nur die "kleine" Pauschale..oder zählt ihr An- und Abreise zum Arbeitsort mit dazu...(dann kommt man ja zwangsläufig immer auf die "große" Pauschale
Steht Dir nicht zu, da erste Tätigkeitsstätte.
Zitat von Evil
Dann für die 2. Tätigkeitsstätte geltend machen. Bei 24h-Dienst natürlich die Pauschale für eine Dienstreise mit Übernachtung, abzüglich ggf. gewährter Verpflegung durch den Arbeitgeber (dürfte im medizinischen Bereich selten sein).
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Zitat von Evil