Zitat von
davo
Es gibt keine verfassungswidrige Zahl an Wartesemestern. Dieser Mythos geistert zwar seit langem durch das Internet, stimmt aber nicht. In höherer Instanz wurde dieses Urteil wieder aufgehoben. Die Begrenzung auf vermutlich 8 Wartesemester, die vermutlich ab 2020 kommen wird, hat auch nichts mit einer Verfassungswidrigkeit von mehr Wartesemestern zu tun, sondern vielmehr damit, dass der Studienerfolg bei mehr Wartesemestern wohl geringer ist.
Meine Prognose für das WS 2018/19 ist 14 / 2,2-2,4. Für das WS 2019/20 würde ich auf 14 / 1,8-2,1 tippen; einen genaueren Tipp kann man erst ab August d.J. abgeben. Ein Anstieg auf WZ = 16 ist möglich, aber meines Erachtens, der Entwicklung im Zeitraum WS 2012/13 - WS 2015/16 nach zu schließen, eher unwahrscheinlich.