Befasse dich mal mit dem Thema der Berufsständischen Versorgung durch die Ärzteversorgung deines Kammerbezirks, das ist nicht schlecht, das zu wissen.
Grundsätzlich: Als Arzt zahlst du bei fast allen Stellen nicht in die deutsche Rentenversicherung ein, sondern in die berufsständische Versorgung, sprich, die Ärzteversorgung des Kammerbezirks. Da du als Arbeitnehmer aber grundsätzlich erstmal RV-pflichtig bist, musst du dich befreien lassen (übrigens bei jedem Jobwechsel neu, im schlechtesten Fall zahlst du sonst nämlich doppelt ein, was ziemlich teuer werden kann). Ist kein Akt, Formular einfach ausfüllen, losschicken und den Befreiungsbescheid (kann Wochen bis Monate dauern) dann bei deinem Arbeitgeber einreichen.