Wichtig ist auch noch: sofern Du die Sprechstunde (z.B. als Ermächtigungsambulanz) sozialrechtlich eigenverantwortlich durchführst, mußt Du Dir auch im klaren sein über die Rahmenbedingungen nach SGB. "Neuro-Spezial" klingt so, als ob man da wegen teils sündteuren Medikamenten durchaus mal mit einem Medikamentenregress auffällig werden könnte (selbst bei leitliniengerechter Therapie). Falls das ganze unter der "Flagge" vom Chef läuft, würde ich das vorab verbindlich klären, daß eventuelle Regresse nicht an Dich durchgereicht werden. Eine Geldstrafe von ein paar Hunderttausend Euro ein paar Jahre später kann man normalerweise nicht gebrauchen. Davon, daß Du Deine Berufshaftpflicht entsprechend angepaßt hast, gehe ich mal aus.