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aber die patientin zeigt doch ganz eindeutig eigengefährdung bei uneinsicht? ambulante psychotherapie wäre da niemals ausreichend. die anorexiefälle in den bisherigen examina wurden übrigens alle stationär behandelt.
Also ich habe meine Mutter Mal dazu gefragt, die Psychiaterin ist. Sie meinte, das würde gar keinen Sinn machen. Klar, sie sollte stationär aufgenommen werden bei dem BMI. Aber sie hat keine Krankheitseinsicht. Also würde das ihrer Meinung nach so ablaufen: du lässt sie zwangseinweisen, da ist sie dann nen Tag, und der Richter, der dann über die Unterbringung entscheidet, fragt sie dann ja achtest du denn dann drauf dass du immer genug trinkst, weil sie ja meinte das sei nur Flüssigkeitsmangel gewesen, und sie sagt brav ja und ist wieder draußen. Ganz einfach. Und außerdem klar, es besteht eine Eigengefährung, aber definitiv keine akut lebensbedrohliche Situation die anders nicht angewendet werden kann. Du lässt ja auch einen Raucher nicht zwangseinweisen, obwohl der sich ja auch selbst gefährdet. An erster Stelle sollte also die Krankheitseinsicht und dann die stationäre Behandlung stehen. War ihre Meinung dazu, und das ist finde ich auch plausibel. Hätte da gestanden Einweisung in normale psychiatrische Klinik, also nicht geschützt, wäre das was anderes gewesen.
Man empfiehlt niemandem eine geschlossene Station, diese ist nämlich für Zwangseinweisung gedacht. Und bei Anorexia bzw Bulemie ist das Ganze z.g Teil von der Krankheitseinsicht der Patientinnen abhängig, auch das Ganze mit der Ernährung. Steht in der Antwortsmöglichkeit wirklich das Wort Empfehlung? Eine normale Station wäre was anderes, die Patientin muss erstmal internistisch betreut werden, bevor Psychotherapie und Psychopharmaka wirken, muss der KReislauf und der AZ wieder hergestellt werden, EKG, Puls Oxy , alle Geräte,die notwendig sind, mit allem drum und dran.