Die Entscheidung des Verfassungsgerichts anzufechten ist wohl zwecklos. Deswegen ist die Überlegung einiger Anwälte (die sich auf solche Klagen spezialisiert haben), hier bei der Übergangsregelung anzusetzen. Gab da vor nicht allzu langer Zeit sogar einen Beitrag in den Tagesthemen, in dem eine Anwältin einen Bestandsschutz von 3 Jahren forderte - bzw. diesen dann einklagen wollen würde.
Man beachte: Das interne Gutachten der KMK, welches gar keine Übergangsregelung für nötig hält, wurde von den Rechtsabteilungen der Hochschulen erstellt. Diese haben natürlich auch ein Interesse daran, dass gegen das neue Vergabeverfahren geklagt wird. Man schafft sich so immerhin selbst Arbeit für das nächste Jahrzehnt.
Wie auch immer. Über die Erfolgsaussichten kann man gerne spekulieren, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass viele Altwartende den Tritt in den Hintern einfach hinnehmen werden.
Ich glaube ja.
Es gilt natürlich der übliche Spruch: "Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen."
Hallo ihr Lieben,
Ich verfolge das Ganze jetzt schon laenger und dieses Jahr zum WS19/20 waere es endlich soweit,dass ich einen Studienplatz nach 14 Wartesemesten bekommen wuerde.
Mein DN ist 1,7 und mein Abitur habe ich im Jahr 2012 gemacht.
Was denkt ihr nach den ganzen neuen Regelungen und Erkenntnissen der letzten Wochen- moeglich ode nicht ?
Mir ist klar, dass nieman eine klare Aussage treffen kann..ich wuerde einfach nur gerne eure Meinungen hoeren.
Ganz liebe Gruesse