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Zitat von
Cliff100
Wenn Sie ausbezahlt werden nicht. Da gehts ja nur um dein stundenkonto. Mit maximal zulässiger Arbeitszeit haben die Stundenzettel wenig zu tun.
Aber dann bräuchte man ja generell keine Opt-out Vereinbarung, wenn die zusätzlichen Bereitschaftsdienste nicht zu den Stunden addiert werden?
Ich scheine das Ganze noch nicht ganz zu durchblicken...
Vielleicht mal ein Praxisbeispiel:
Sagen wir Mal mit Vollarbeit sind 184h pro Monat geplant. Dazu werden dann noch drei 14h Bereitschaftsdienste am Wochenende tagsüber geplant, die zu 90% vergütet werden.
Dann ist es also korrekt, dass diese 42 Stunden die im BD gearbeitet wurden nicht zur normalen Arbeitszeit hinzugerechnet werden (obwohl man damit ja geplant in der Realität schon bei 54h/Woche liegt)?
Ich würde ja denken (bzw hoffen), dass das anders wäre und lt Gesetz Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zählt, auch wenn dieser vergütet wird, und somit es dann auch mit Dienstfreien Wochenenden irgendwann wieder kompensiert werden müsste oder eben irgendwann im Halbjahr freie Tage unter der Woche dazu kommen müssten um unter der Höchstarbeitszeit von 48 h im 6-Monats-Durchschnitt zu bleiben...