Wie sieht das ganze eigentlich rechtlich aus, wenn man die Fachkunde besitzt, übernimmt man auch die Verantwortung für Fehldiagnosen bei übersehenen Frakturen z.B.?
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ende vom Lied: Unfallchirurgie ist jetzt mangels Fachkunde bei der Leitstelle abgemeldet. Zwei Fußgänger wurden weitergeschickt mangels Diagnostikmöglichkeit. Der unfallchirurgische OA kann sich jetzt wahrscheinlich über nen ruhigen Dienst freuen.
Wie sieht das ganze eigentlich rechtlich aus, wenn man die Fachkunde besitzt, übernimmt man auch die Verantwortung für Fehldiagnosen bei übersehenen Frakturen z.B.?
Die Indikation für eine Untersuchung und die Befundung derselben sind zwei Paar Schuhe. Befunden muss eh ein Radiologe.
Du stellst die rechtfertigende Indikation für die Untersuchung, das hat afaik nichts mit dem Befund an sich zu tun.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Das stimmt so nicht. Es darf im Prinzip jeder einen Befund machen, der sich das fachlich zutraut. Ansonsten könnten Kliniken ohne radiologische Hauptabteilung, die verbleibenen Arztpraxen mit eig. Röntgen oder Zahnärzte dichtmachen...
Natürlich sollte die Befundungsqualität hinreichend sein, keine groben Fehler zu produzieren und auch die allfälligen Überprüfungen durch die Ärztliche Stelle zu überstehen.
Ein wenig kniffliger ist dann die Frage der Leistungsabrechung, wo hier tatsächlich ein "FA für Radiologie" als Maßgabe vorgesehen sein kann. Zum Beispiel dürfen Internisten mit Zusatzqualifikation jederzeit Cardio-MRTs durchführen und befunden, aber eben nicht zu Lasten der GKV abrechnen.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"