Wobei in den Arbeitsverträgen steht, dass BD und RD zusätzlich zur regelmäßigen WAZ zu leisten sind. Insofern hätte ich ein "Nacharbeiten" für durchaus zulässig erachtet sofern der BD/RD ausgezahlt wird. Las mich da aber gerne korrigieren.
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Wobei mangels Opt-Out der faktorisierte Bereitschaftsdienst auch zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit zählt. Die Minusstunden trotz Dienst sind nur bei Auszahlung möglich, allerdings nur in den feuchten Träumen der Personalabteilung rechtmäßig. Eine Pflicht zum Nacharbeiten ergibt sich nicht, weil gerade der Arbeitgeber die "Minusstunden" zu verantworten hat.
Ausgleichszeitraum sind sechs und nicht drei Monate beim Bereitschaftsdienst. Die Tarifverträge modifizieren das entsprechend.
Das entsprechende [url=https://openjur.de/u/589203.html]Urteil[//url] ist schon von 2012, als die Bezirksregierung die Uni Köln mit einer Untersagungsverfügung "beglückt" hat.
Zitat von Evil
Wobei in den Arbeitsverträgen steht, dass BD und RD zusätzlich zur regelmäßigen WAZ zu leisten sind. Insofern hätte ich ein "Nacharbeiten" für durchaus zulässig erachtet sofern der BD/RD ausgezahlt wird. Las mich da aber gerne korrigieren.
Das kann der Arbeitgeber da zwar reinschreiben, allerdings widerspricht es dem Tarifvertrag. Das es keine Unterscheidung geben kann ergibt sich aus § 7 XI 1 TV-Ärzte, weil die Höchstarbeitszeit da durch § 3 1 ArbZG geregelt ist, wenn Opt-Out nicht greift.
Für die Vergütungsseite gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass es eine Obliegenheit des Arbeitgebers ist den Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Höchstgrenzen so einzuteilen, dass dieser seiner Zeitschuld nachkommen kann. Gestaltet es der Arbeitgeber gezielt anders, dann geht das zu seinen Lasten als Annahmeverzugslohn (EzA BGB 2002 § 615 Nr. 27 Rn 26).
Zitat von Evil
Auf dem Papier ist es in der Tat so, daß der AG dafür Sorge zu tragen hat, daß keine Minusstunden auflaufen. Einfach mal probieren, sich mit dieser Begründung von den Diensten befreien zu lassen
Da facto ist es ja so, daß man ja auch an Tagen Dienst hat, wo kein FZA greift (samstags z.B.) und sich das dann kompensiert. Bei mir war es z.B. so, daß pro Dienst unter der Woche vier Minusstunden aufliefen, für den Samstag wurden acht Plusstunden gutgeschrieben, d.h zwei Dienste unter der Woche plus ein Tag am WE kommt genau auf Null raus. Toll für den AG, weil er zu den Nachtdiensten noch das WE zum Nulltarif abgedeckt bekommt
Bei AG, bei denen die Überstunden erfasst werden (war bei mir so der Fall) "fressen" die Minusstunden aus dem Nachtdienst zunächst einmal die hart gesammelten Überstunden weg (noch ein Pluspunkt für den AG), bevor ein Minus in der Endabrechung steht. Nachdem der Monat nun mal mehr Werktage als arbeitsfreie Tage hat, kann man das irgendwann auch nicht mehr ausgleichen. Clevere AG verschaffen sich durch ein derartiges Dienstmodell kostenneutrale Nachtdienste, kostenneutrale Wochenenddienste und reduzieren gleichzeitg die Überstundenkonten ihrer MA- man muß nur genug Nachtdienste unter der Woche einplanen. Das schlimme ist- es ist so völlig legal und von den Tarifparteien offensichtlich gewollt...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
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Das war aber nicht das Problem um das es ging, sondern künstlich geschaffene Minusstunden indem ausgezahlt wurde ohne zu kompensieren.
Zitat von Evil