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Hallo,
leider habe ich den schriftlichen Teil des Physikums, bedingt durch meine familiäre Situation, nach drei Versuchen sehr knapp nicht bestanden . Aber ich habe die mündliche Prüfung des Physikums erfolgreich absolviert. Angesichts der nicht bestandenen schriftlichen Klausur habe ich damals auch einen Härtefall beantragt, der aber leider erfolglos ausging.
Ich bin eine ausländische Studierende und konnte aufgrund des Aufenthaltsproblemen nicht mehr auf eine anwaltliche Lösung warten und sofort in ein anderes Fach gewechselt, in dem ich auch meinen Bachelorabschluss habe und momentan arbeite.
Da Medizin seit jeher schon mein Traum war und ich aufgrund persönlicher Gründe das Ziel nicht erreichen konnte, habe ich mich nach wie vor weiter über eine mögliche Fortsetzung meines Medizinstudiums erkundigt.
Inzwischen wurde ja der Regelstudiengang durch den neuen Modellstudiengang ersetzt und auch sonst hat sich ja einiges bzgl. des Studienablaufes geändert.
Aus diesem Grund wollte ich fragen ob irgendeine Möglichkeit besteht, wieder in Deutschland für ein Medizinstudium aufgenommen zu werden (wie z.B. nach einer bestimmten Studienzeit im Ausland oder nach Vorlegen bestimmten Nachweis).
Wie fern könnte Unbedenklichkeitsbescheinigung in diesem Fall den Studiengangwechsel vom Regel- zum Modellstudiengang beeinflussen? Soweit ich weiß, Modellstudiengang hat ja kein "Physikum" und Regelstudiengang schon.
Ich kann in ganz Deutschland nicht mehr Medizin studieren (Laut LPA) aber wenn ich im Ausland, in EU-Ländern studieren würde, könnte ich in Deutschland für Approbation beantragen?
Könnte es theoretisch gehen, wenn ich das Medizinstudium im Ausland aufnehmen würde und hier für einen Quer-einstieg beantragen würde?
Gibt es vielleicht jemanden, der auch die selbe oder ähnliche Situation erlebt hat oder kennt so einen Fall?
Auf jede Rückmeldung oder Hilfe würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus.