Abend ,
ich habe einfach nur eine kurze Frage bezüglich folgender Passage bei der Beantragung der Approbation:
"Eine persönliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder
staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist. Bitte Datum und
Unterschrift nicht vergessen!"
Kurz zur Erklärung ich hatte mal vor 5 Jahren wegen Verdacht auf BTM-Verstoß ein Strafverfahren am Hals (geringe Menge). Macht es einen Unterschied ob man freigesprochen wurde oder nicht? Es steht ja trotzdem alles im Führungszeugnis der Belegart OB (behördliches Führungszeugnis).
Heißt das jetzt etwas, dass ich das gleich von vorneherein vergessen kann mit der Approbation? Denn ich sehe da jetzt persönlich nicht den Umstand gegeben, dass ich für den Arztberuf dadurch jetzt auf einmal ungeeignet sein sollte...
Hat da jemand von euch schon Erfahrungen sammeln (müssen) können?
Danke im Voraus und Grüße
despair