Offensichtlich wird zwischen einer beruflich indizierten Impfempfehlung mit Kostenübernahme durch KK und einer verpflichtenden Kostenübernahme durch den AG unterschieden, und zwar je nach konkreter Tätigkeit.
Siehe z.B.
https://www.tk.de/techniker/gesundhe...itis-b-2010090
Bei z.B. Laborärzten und Personal, was nicht im unmittelbarem Patientenkontakt steht, wie auch Praktikanten und Studenten, wäre die KK zuständig (und die Karte einzulesen), sofern man nicht der Einfachheithalber den Impfstoff für alle gleich verimpft (und das Controlling nichts dagegen hat).
Da wissen die Arbeitsmediziner aber sicher mehr.
Um wieder on-tpic zurückzukommen: wenn der/die TE zunächst im PJ an einer entsprechenden Einrichtung tätig wird, kann es dann schon passieren, daß gemäß der o.g. Richtlinien eine Karte eingelesen wird. Und wenn es dann so weit ist, wären z.B. "leberrelevante" Diagnosen und Werte durch den BA berechtigt und legal abzurufen...