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Also Zitat des anderen Users:
„Daher ist es nicht zu unterscheiden, ob es sich um eine akute Veränderung im Rahmen einer paraneoplastischen Erkrankung oder um seit Jahren bestehenden Veränderung im Rahmen einer Hypoxämie handelt.
In dem ersten Fall wäre an Pierre-Marie-Bamberger Krankheit zu denken. In dem zweiten Fall könnten die Trommelschlägenfingern Zeichen einer bestehenden Lungenfibrose im Rahmen der langjährigen Asbestexposition sein“
Gebe dir da total Recht, weil zum Bamberger eben auch Veränderungen am Skelett gehören. Nur wie du eben sagst, „könnten die Trommelschlägelfinger Zeichen einer bestehenden Lungenfibrose im Rahmen der langjährigen Asbestexposition sein“. Das ist so, wie wir wissen, würde ja sogar kurzzeitige Asbestexposition ggf. reichen. Man würde eben diese Lungenfibrose dann als „Asbestose“ bezeichnen, wie in Antwort „C“.
Nur um sicher zu gehen: Bis wann genau ist denn die Frist zum anfechten der Fragen? Meines Wissens eine Woche, aber ab dem ersten Tag des Examens, oder ab dem dritten? Danke schonmal!
Laut IMPP-Seite eine Woche nach dem letzten Prüfungstag.
Inklusive dem Donnerstag letzter Woche? Also bis zum morgigen Mittwoch oder bis einschließlich diesen Donnerstag?