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§ 7 (6), siehe S. 11.
Ich find's schon lustig, dass der MB in seinem Käseblatt so lapidar schreibt "§7 ... nimmt TZ-Beschäftigte nämlich generell von der Pflicht zur Leistung von Bereitschaftsdiensten ... aus. TZ-Beschäftigte brauchen also überhaupt keine Dienste leisten, wenn sie das nicht wollen.", als sei es die Regel, dass TZ-Kräfte keine Bereitschaftsdienste machen. Irgendwie geht diese Äußerung so dermaßen am realen Leben vorbei.
Hätten sie geschrieben "§7 ... lässt TZ-Kräften beim Vertragsabschluss Verhandlungsspielraum, ob und in welchem Maß Bereitschaftsdienst abgeleistet wird", wäre es wenigstens nicht so ein Schlag ins Gesicht, als sei man zu blöd gewesen, den Vorteil "keine Dienste machen" für sich in Anspruch zu nehmen. Ich kenne zumindest bisher keine einzige TZ-Kraft, die Bereitschaftsdienste komplett für sich ausschließen konnte.
In meiner Abteilung hieße das (TZ-Kräfte sind von der Pflicht ausgenommen) nämlich, dass alle Bereitschaftsdienste an den verbliebenen drei Vollzeitkräften hängenbleiben würden, von denen einer aus gesundheitlichen Gründen keine Dienste macht. Also nur zwei Leute. Das würd ich gerne sehen...
Also irgendwie blöde Formulierung!
Sehe ich genauso, Hühnchen. Und aus der missglückten Tarifformulierung machen sie ein „haben wir bewusst nicht eingeschlossen, davor schon durch Optout, bzw. Arbeitszeitgesetz geklärt“. Ja klar, genau.
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Spricht irgendwas dagegen, das dem MB mal mitzuteilen? Ggf. auch in sozialen Medien? Man muss sich über die Blödheit des Vereins ja nicht nur im Stillen ärgern...
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)