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Guten Morgen,
ich habe schon gegoogelt auf diversen Ärztekammerseiten und Weiterbildungsordnungen aber finde dazu nichts. Bei meiner neuen Stelle gibt es einen Weiterbildungsbefugten der das Jahr "bietet" das ich brauche. ich arbeite dort erst seit kurzem und habe jetzt erfahren, dass er seine Stelle reduziert ab dem 1.7. auf 80 Prozent (ganz genau muss ich das noch erfragen).
Hat das Auswirkungen auf die Weiterbildungsermächtigung? Hatte jemand schonmal so einen Fall?
Viele Grüße!