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Hallo,
kann mir einer weiterhelfen, wie sich der Dreimonatsdurchschnitt zur Berechnung des Urlaubsaufschlags (§ 22 VKA, bzw. § 21 TdL "Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung") bei einer 4-Tage-Woche berechnet?
Rein rechnerisch gehe ich davon aus, dass dann nicht 1/65, sondern 1/52 berechnet wird oder? Hat da jemand Erfahrung zu?
Danke!
Genau. Ich bekomme 4 Tage Urlaubsaufschlag, aber 1/65 des Durchschnitts
Ist falsch berechnet, Ausfalltage (Urlaub, Krank etc müssen auch abgezogen werden im übrigen)
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Danke!