Nein, die Vergütung richtet sich nach der kumulativen ärztlichen Erfahrung, nicht nach dem WB-Jahr im jew. Fach. D.h. das Fach ist egal, wichtig ist lediglich, in welchem Berufsjahr du bist. Du müsstest also selbstverständlich als FÄ bezahlt werden, auch im 1. WBJ des neuen Faches.
In meinen Einstellungsunterlagen (Uni) wurde darauf explizit hingewiesen. Sinngemäß, wenn man kein Berufsanfänger (mehr) sein sollte, möge man bitte die entsprechenden Nachweise mitschicken, damit die korrekte Zuordnung eingetragen wird.